Am 19. März 2025 wurde im Rahmen eines Schiedsverfahrens ein bedeutender Beschluss für die Physiotherapie gefasst: Die Vergütung für GKV-verordnete Leistungen steigt zum 1. April 2025 um 4,01 Prozent. Um das ausgefallene erste Quartal 2025 auszugleichen, gilt im zweiten Quartal (April bis Juni) eine temporäre Erhöhung um 8,02 Prozent. Ab dem 1. Juli 2025 tritt dann die reguläre Steigerung von 4,01 Prozent in Kraft.

Für physiotherapeutische Praxen bedeutet das: höhere Vergütung bei gesetzlich Versicherten – und damit ein wichtiger Schritt zur wirtschaftlichen Stabilisierung in der Heilmittelversorgung.

Zusammenfassung: Schiedsspruch 2025 – das Wichtigste im Überblick

  • GKV-Vergütung steigt ab 01.04.2025 um 4,01 %, im 2. Quartal gilt eine Erhöhung von 8,02 % (Ausgleich für Q1)

  • Abrechnung der neuen Preise erst ab Mai 2025 möglich
    Regel-VO: Preissplitting nach Behandlungstag
    BlankoVO: Preis gilt ab Ausstellungsdatum
  • Zuzahlung steigt anteilig – ggf. Nachberechnung nötig
  • Weitere Infos beim GKV-Spitzenverband

Hintergrund: Warum es zu einem Schiedsspruch kam.

Die bis Ende 2024 geltende Vergütungsvereinbarung wurde von den vier maßgeblichen Physiotherapieverbänden – dem IFK, VPT, Physio Deutschland und dem VDB-Physiotherapieverband – fristgerecht gekündigt. Ziel war eine faire und zeitgemäße Anpassung der Vergütungssätze.

Der GKV-Spitzenverband legte in ersten Gesprächen ein Angebot von -0,42 Prozent vor. Aus Sicht der Verbände war das unzumutbar. Die Verhandlungen wurden daraufhin abgebrochen, und ein Schiedsverfahren wurde eingeleitet.

Der Schiedsspruch am 19. März 2025 beinhaltet:

  • 4,01 % Vergütungssteigerung rückwirkend zum 1. Januar 2025
  • 8,02 % temporäre Erhöhung im zweiten Quartal (April–Juni 2025)

Die neuen Preise gelten für alle GKV-Verordnungen, also sowohl für reguläre Heilmittelverordnungen als auch für Blankoverordnungen.

Neue Preise ab April 2025: Das gilt für reguläre Verordnungen und Blankoverordnungen.

Je nach Verordnungstyp gelten unterschiedliche Regelungen für den Preisbeginn:

Regelverordnungen

Bei regulären Verordnungen ist der Behandlungszeitpunkt entscheidend. Das bedeutet:

  • Es gilt Preissplitting
  • Wird eine Verordnung über mehrere Monate hinweg durchgeführt, wird anteilig mit dem zum jeweiligen Behandlungstag gültigen Preis abgerechnet
  • Beispiel: Eine KG-Verordnung startet im März 2025 und läuft bis Mai. Ab dem 1. April wird der neue Preis angesetzt.

Blankoverordnungen

Bei der Blankoverordnung gelten andere Abrechnungsregeln. Die neue Vergütung kann nur dann angewendet werden, wenn die Verordnung ab dem 1. April 2025 ausgestellt wurde. Das bedeutet: Nicht der Behandlungstag entscheidet, sondern das Ausstellungsdatum der Verordnung.

  • Kein Preissplitting
  • Der Preis richtet sich ausschließlich nach dem Ausstellungsdatum
  • Neue Preise gelten für alle BlankoVOs mit Ausstellungsdatum ab dem 1. April 2025

Abrechnung: Neue Preise gelten, aber Achtung bei der Frist

Obwohl die neuen Preise ab dem 1. April gelten, dürfen sie laut GKV-Vergütungsvereinbarung erst ab Mai 2025 abgerechnet werden. Das bedeutet:

  • Wer Leistungen im April bereits mit neuem Preis abrechnen möchte, sollte mit der Abrechnung bis Mai warten, um Rückforderungen zu vermeiden.
  • Die endgültige Lesefassung der Preislisten wird über die GKV-Vertragspartnerplattform veröffentlicht

Preisbeispiele: So wirken sich die neuen Sätze aus

Im zweiten Quartal 2025 gilt eine temporäre Erhöhung um 8,02 Prozent, danach tritt die reguläre Steigerung von 4,01 Prozent in Kraft. Einige beispielhafte Leistungen laut GKV-Vergütungsvereinbarung:

Leistung Preis 1.4. – 30.6.25 Zuzahlung
KG 30,03 3,00
MT 36,07 3,61
KMT 21,10 2,11

Zuzahlung: Was sich für Patienten ändert

Mit der Preisanpassung steigen auch die gesetzlichen Zuzahlungen. Diese setzen sich wie folgt zusammen:

  • 10 € Verordnungsgebühr (pauschal)
  • 10 % der Gesamtkosten der Behandlung

Weitere Kostenträger:

  • Freie Heilfürsorge (z. B. Soldaten, Polizei): Abrechnung erfolgt nach GKV-Preis, ohne Zuzahlungspflicht
  • Berufsgenossenschaften (BG / DGUV): Eigene Preislisten und Abrechnungsmodalitäten. Mehr dazu bei der DGUV
  • Privatpatienten & Selbstzahler: Preisgestaltung liegt bei dir. Orientierung am GKV-Satz mit Steigerungsfaktor (z. B. 1,8- bis 2,3-fach)

Fazit: Der Schiedsspruch ist ein wichtiges Signal

Die Vergütungssteigerung durch den Schiedsspruch ist ein positives Signal für die Physiotherapie. Besonders die 8,02 % im zweiten Quartal schaffen kurzfristig Entlastung für viele Praxen. Auch wenn langfristig weiter politischer Druck nötig ist – dieser Schritt war überfällig.

Als Praxis solltest du nun:

  • sicherstellen, dass alle Preislisten korrekt hinterlegt sind. Wenn Du mit einer Praxissoftware wie z.B. SmartVO von Henara arbeitest, hinterlegt dein Anbieter idR die neuen Preislisten und unterstützt dich bei der korrekten Abrechnung
  • Patienten über neue Zuzahlungen informieren

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