
Die Blankoverordnung in der Physiotherapie gibt dir therapeutisch mehr Spielraum. In der Abrechnung sorgt sie dagegen bei vielen Praxen für Unsicherheit. Nicht, weil sie unlogisch wäre – sondern weil sie anders funktioniert als die klassische Heilmittelverordnung.
Viele Fragen tauchen immer wieder auf:
Was darf ich überhaupt abrechnen?
Wie oft PD oder BD?
Was passiert, wenn ich in den Rotbereich der Ampel komme?
Wie gehe ich mit der Zuzahlung um, wenn ich die Gesamtmenge am Anfang noch gar nicht kenne?
Dieser Artikel führt dich Schritt für Schritt durch die Abrechnung der Blankoverordnung Physiotherapie – verständlich, praxisnah und ohne juristische Spitzfindigkeiten.
Warum die Abrechnung der Blankoverordnung oft holpert
Die meisten Fehler entstehen nicht aus Nachlässigkeit, sondern aus Unsicherheit. Die Blankoverordnung unterscheidet sich in mehreren Punkten von der klassischen Verordnung:
Wer versucht, die Blankoverordnung „wie früher“ abzurechnen, läuft fast zwangsläufig in Probleme. Deshalb lohnt es sich, das System einmal sauber zu verstehen – danach wird es deutlich entspannter.
Grundprinzip der Abrechnung bei der Blankoverordnung Physiotherapie
Ein zentraler Punkt vorweg: Die Abrechnung der Blankoverordnung ist leistungsbezogen, nicht pauschal. Entscheidend ist also, was tatsächlich erbracht wurde, nicht was ursprünglich geplant war.
Das heißt konkret:
Du rechnest also nicht „eine Blankoverordnung“ ab, sondern:
Das wirkt im ersten Moment ungewohnt, ist aber logisch, wenn man es einmal verinnerlicht hat.
Welche Leistungen kannst du bei einer Blankoverordnung abrechnen?
Heilmittelleistungen der Diagnosegruppe EX
Im Rahmen der Blankoverordnung kannst du alle zugelassenen Heilmittel der Diagnosegruppe EX abrechnen – zum Beispiel Krankengymnastik oder Manuelle Therapie.
Wichtig für den Praxisalltag:
Diese Regel gilt unabhängig vom Ampelsystem und sollte bei der Terminplanung immer mitgedacht werden.
Physiotherapeutische Diagnostik (PD)
Die physiotherapeutische Diagnostik (PD) ist verpflichtend und ein fester Bestandteil jeder Blankoverordnung. Sie bildet die Grundlage für die gesamte Therapieplanung und wird zu Beginn der Behandlung durchgeführt.
Für die Abrechnung gilt klar und eindeutig:
Ein häufiger Fehler im Praxisalltag ist es, die PD bei Unsicherheit oder komplexen Verläufen mehrfach abzurechnen. Das ist nicht zulässig. Auch bei einem wechselhaften Therapieverlauf bleibt es bei einer abrechenbaren PD pro Blankoverordnung.
Bedarfsdiagnostik (BD)
Die Bedarfsdiagnostik (BD) ist optional, aber abrechnungsfähig. Sie dient als gezielter Zwischen- oder Abschlussbefund, um therapeutische Entscheidungen im Verlauf fachlich abzusichern.
Dabei gilt:
Versorgungspauschale
Zusätzlich zu Heilmittelleistungen und Diagnostik gibt es bei der Blankoverordnung eine versorgungsbezogene Pauschale. Sie soll den zusätzlichen organisatorischen und planerischen Aufwand ausgleichen, der durch die erweiterte Versorgungsverantwortung entsteht.
Wichtig für die Abrechnung:
Das Ampelsystem bei der Abrechnung verstehen – ohne Angst davor zu haben
Das Ampelsystem sorgt bei vielen Praxen für Verunsicherung. Dabei ist es weniger dramatisch, als es auf den ersten Blick wirkt.
Grundsätzlich unterscheidet das System:
Es gibt keine Pflicht, die Behandlung bei Erreichen der Grenze zu beenden. Es gibt auch keine Pflicht, eine neue Verordnung ausstellen zu lassen. Entscheidend ist: dass der therapeutische Bedarf nachvollziehbar ist und dass die Dokumentation schlüssig bleibt.
Viele Praxen stellen mit der Zeit fest: Die meisten Fälle bleiben ohnehin im grünen Bereich. Und wenn nicht, ist das kein Fehler – sondern oft Ausdruck eines komplexen Verlaufs.
Zuzahlung bei der Blankoverordnung: Was sich in der Praxis bewährt hat
Die Zuzahlung ist einer der sensibelsten Punkte bei der Blankoverordnung. Das Kernproblem: Zu Beginn weißt du nicht, wie viele Termine es am Ende werden. Eine Vorauszahlung kann daher schnell falsch sein.
Bewährt hat sich deshalb in vielen Praxen:
So vermeidest du:
Typische Absetzungsgründe – und wie du sie vermeidest
Viele Absetzungen lassen sich vermeiden, wenn man die häufigsten Fehler kennt:
Abrechnung ist kein Risiko – wenn man das System versteht
Die Abrechnung der Blankoverordnung Physiotherapie wirkt auf den ersten Blick kompliziert. In der Praxis ist sie vor allem ungewohnt. Wer die Grundprinzipien einmal verstanden hat, merkt schnell: Das System ist logisch, nachvollziehbar und gut handhabbar. Entscheidend ist nicht Perfektion, sondern Sicherheit im Umgang. Und die wächst mit jedem korrekt abgerechneten Fall.
Häufige Fragen zur Abrechnung der Blankoverordnung Physiotherapie
Die Abrechnung der Blankoverordnung erfolgt in der Regel erst nach Abschluss der Verordnung. Da zu Beginn nicht feststeht, wie viele Behandlungen tatsächlich stattfinden, ist eine laufende Abrechnung meist nicht sinnvoll. Erst am Ende liegt der vollständige Überblick über alle erbrachten Leistungen vor.
Leistungen im roten Bereich dürfen weiterhin vollständig abgerechnet werden. Sie unterliegen lediglich einem Vergütungsabschlag. Es besteht keine Verpflichtung, die Behandlung zu beenden oder eine neue Verordnung ausstellen zu lassen. Entscheidend ist, dass der therapeutische Bedarf fachlich nachvollziehbar bleibt.
Nein. Während einer laufenden Blankoverordnung dürfen keine weiteren Heilmittelverordnungen für dieselbe Lokalisation angenommen werden – auch keine klassische, konservative Verordnung. Die Versorgung erfolgt vollständig im Rahmen der Blankoverordnung.
Nein. Die physiotherapeutische Diagnostik ist einmal pro Blankoverordnung abrechenbar. Das gilt unabhängig davon, ob es Unterbrechungen im Verlauf gibt oder sich der Befund verändert. Auch bei komplexen Verläufen bleibt es bei einer abrechenbaren PD.
Da die Anzahl der Behandlungen zu Beginn nicht feststeht, berechnen viele Praxen die Zuzahlung erst nach Abschluss der Blankoverordnung. Dieses Vorgehen hat sich im Praxisalltag bewährt, da es Rückzahlungen und Missverständnisse vermeidet. Wichtig ist eine frühzeitige Information der Patienten.
In der Praxis entstehen Absetzungen meist durch formale Fehler, nicht durch die Therapie selbst. Typische Gründe sind:
• fehlende oder unklare Kennzeichnung als Blankoverordnung
• falsche Diagnosegruppe
• doppelt abgerechnete Diagnostikleistungen
• parallele Verordnungen für dieselbe Lokalisation
• falsch berechnete Zuzahlung
Eine strukturierte Prüfung vor der Abrechnung hilft, diese Fehler zu vermeiden.
Die Bedarfsdiagnostik ist optional und darf einmal pro Blankoverordnung abgerechnet werden. Zwischen der PD und der BD müssen mindestens 28 Kalendertage liegen. Die BD dient der Verlaufsbewertung und Anpassung der Therapieplanung.
Unterstützung bei der Abrechnung: Du musst das nicht allein lösen
Die korrekte Abrechnung von Blankoverordnungen gehört zu den sensibelsten Bereichen im Praxisalltag. Viele Praxen holen sich hier bewusst Unterstützung – etwa durch ein Abrechnungszentrum, das sich mit den Besonderheiten der Blankoverordnung auskennt.
Henara unterstützt Physiotherapiepraxen genau an dieser Stelle: bei der sicheren, regelkonformen Abrechnung von Blankoverordnungen – inklusive PD, BD, Ampelsystem und Zuzahlung. So bleibt der Kopf frei für die Versorgung der Patienten, während die Abrechnung zuverlässig im Hintergrund läuft. Lass dich von uns beraten!
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