TI ANSCHLUSSFRIST verschoben Henara Praxissoftware für Heilmittelerbringer

Für Heil- und Hilfsmittelerbringer war ursprünglich der 1. Januar 2026 als Zeitpunkt für die verpflichtende Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) vorgesehen. Nun haben die Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD einen Änderungsantrag eingereicht: Der Pflichttermin soll auf den 1. Oktober 2027 verschoben werden. 
Wichtig: das ist noch keine endgültige Gesetzesänderung – aber eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass sie kommt.
Zur Begründung heißt es, dass etwa die Einführung der elektronischen Heilmittelverordnung (eVO) später erfolgen wird – und damit die TI-Anbindung bislang keinen echten Mehrwert für viele Heilmittelpraxen darstellt. 

Warum du einerseits aufatmen kannst

  • Du bekommst mehr Zeit zur Vorbereitung: Hardware, Software, Schulungen — alles mit weniger Druck.
  • Du bist nicht gezwungen, überstürzt Lösungen zu wählen, die später vielleicht nicht passen oder teuer sind
  • du hast ausreichend Zeit, den elektronische Heilberufeausweis (eHBA) und die SMC-B Karte zu beantragen

Warum der Druck trotzdem wächst – und warum handeln sinnvoll ist

  • Der Punkt: Digitalisierung wartet nicht
    Auch wenn die Pflicht sich verschiebt: Andere Bereiche im Gesundheitswesen sind bereits vernetzt, arbeiten mit TI-Modulen wie KIM oder ePA. Deine Praxis könnte dadurch gegenüber anderen verzögert starten, statt schnell Effizienzvorteile zu nutzen.
  • Wettbewerbsvorteil durch frühes Handeln
    Wenn du jetzt die Infrastruktur, Praxissoftware und Prozesse auf TI-Anbindung vorbereitest, bist du klar im Vorteil, wenn es ernst wird: weniger Stress, bessere Qualität, mehr Zeit für deine Patienten.
  • Förder- und Kostenrahmen nutzen
    Selbst wenn sich die TI-Anschlussfrist verschiebt, steht die Finanzierung durch die GKV. Du bekommst also trotzdem die Kostenerstattung.
  • Verpasste Chance, wenn du wartest
    Wenn du erst kurz vor 2027 startest, ist der Zeitdruck groß. Der Verbandsstandpunkt: Die Verschiebung ist kein Freifahrtschein zur Untätigkeit.

Was bedeutet das konkret für deine Heilmittelpraxis?

  • Technik-Check:
    Prüfe jetzt, ob deine Praxissoftware TI-fähig ist und ob dein Anbieter Schnittstellen vorbereitet hat.
  • Mitarbeiter einbinden:
    Auch wenn der Pflichttermin weiter entfernt ist – Schulungen, Verantwortlichkeiten, Abläufe sollten heute definiert sein.
  • Prozesse digitalisieren:
    Terminverwaltung, Kommunikation, Dokumentation – mit TI-Anbindung eröffnen sich Effizienz- und Qualitätsvorteile, die über die Pflicht hinausgehen.
  • Kosten- & Förderplan:
    Schau nach, welche Kosten bereits förderfähig sind (eHBA, SMC-B, Konnektor). Nutze die Zeit zur Kalkulation.
  • Strategische Positionierung:
    Nutze die Verschiebung als Chance zur Qualitätssteigerung, nicht als Signal zum Abwarten. Mach TI-Anbindung zur Chance statt Pflicht.

Unser Fazit

Die mögliche Verschiebung der TI-Anschlussfrist auf Oktober 2027 kann kurzfristig als Erleichterung erscheinen – aber sie darf nicht bedeuten, dass man die Digitalisierung vergisst. Im Gegenteil: Wer jetzt beginnt, hat später Luft und Gestaltungsspielraum. Wer wartet, bekommt zwangsläufig Stress, wenig Wahl und potentiell höhere Kosten.
Für eine Praxis, die zukunftsfähig bleiben will, heißt das: TI-Anbindung rechtzeitig denken, nicht nur zur Pflicht, sondern als strategischen Schritt zur Prozessoptimierung. Dabei kann eine leistungsfähige Praxissoftware wie SmartVO von Henara ein wesentlicher Baustein sein – nicht als Ersatz für gutes Arbeiten, aber als Hebel zur Entlastung und Qualitätssteigerung.

So beantragst du die TI-Anbindung – Schritt für Schritt

  • Praxissoftware auswählen
    Falls du noch keine Praxissoftware nutzt: Suche dir zuerst einen Anbieter, der TI-fähig ist.
    Achte auf eine integrierte Lösung – das spart später Aufwand bei Updates und Support.
  • eHBA und SMC-B beantragen
    Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) und die SMC-B-Karte (Praxisausweis) sind deine digitalen Ausweise für die TI.
    eHBA beantragst du über dein Berufsregister oder deinen Verband.
    SMC-B erhältst du über zertifizierte Anbieter wie medisign, D-Trust oder Bundesdruckerei.
    Weitere Infos bei gematik.de
  • TI-Anbieter auswählen und bestellen
    Entscheide dich für einen Anbieter, der die technische Anbindung übernimmt (z. B. Konnektor, Kartenterminal, KIM-Dienst).
    Viele Praxissoftware-Partner bieten Komplettpakete inklusive Installation und Support an, z.B. auch Henara
  • TI einrichten
    Nach Lieferung werden alle Komponenten eingerichtet: Konnektor, Karten, Zertifikate, Verbindung zu deiner Software.
    Wichtig: Die Einbindung muss über einen zertifizierten Dienstleister erfolgen, damit der Anschluss sicher und funktionsfähig ist.

  • Erstattung beantragen
    Nach erfolgreichem Anschluss kannst du die TI-Pauschale bei dem GKV-Spitzenverband beantragen.
    Infos zur Erstattung findest du beim GKV-Spitzenverband oder über deinen Berufsverband.