
Für Heil- und Hilfsmittelerbringer war ursprünglich der 1. Januar 2026 als Zeitpunkt für die verpflichtende Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) vorgesehen. Nun haben die Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD einen Änderungsantrag eingereicht: Der Pflichttermin soll auf den 1. Oktober 2027 verschoben werden. 
Wichtig: das ist noch keine endgültige Gesetzesänderung – aber eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass sie kommt. 
Zur Begründung heißt es, dass etwa die Einführung der elektronischen Heilmittelverordnung (eVO) später erfolgen wird – und damit die TI-Anbindung bislang keinen echten Mehrwert für viele Heilmittelpraxen darstellt. 
Warum du einerseits aufatmen kannst
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Unser Fazit
Die mögliche Verschiebung der TI-Anschlussfrist auf Oktober 2027 kann kurzfristig als Erleichterung erscheinen – aber sie darf nicht bedeuten, dass man die Digitalisierung vergisst. Im Gegenteil: Wer jetzt beginnt, hat später Luft und Gestaltungsspielraum. Wer wartet, bekommt zwangsläufig Stress, wenig Wahl und potentiell höhere Kosten.
Für eine Praxis, die zukunftsfähig bleiben will, heißt das: TI-Anbindung rechtzeitig denken, nicht nur zur Pflicht, sondern als strategischen Schritt zur Prozessoptimierung. Dabei kann eine leistungsfähige Praxissoftware wie SmartVO von Henara ein wesentlicher Baustein sein – nicht als Ersatz für gutes Arbeiten, aber als Hebel zur Entlastung und Qualitätssteigerung.

