Illustration einer Physiotherapeutin bei der Therapieplanung und Dokumentation im Praxisalltag.

Die Blankoverordnung ist eines der wenigen Instrumente im Gesundheitssystem, das Therapeuten wirklich stärkt. Sie gibt Verantwortung zurück in die Praxis – dorthin, wo therapeutische Entscheidungen hingehören. Nicht als theoretisches Ideal, sondern ganz konkret im Alltag.

Statt Behandlungen abzuarbeiten, können Therapeuten Therapie planen und am Verlauf der Beschwerden ausrichten. Das ist kein Mehraufwand, sondern ein Perspektivwechsel – und der sorgt am Ende für bessere Therapie und mehr Zufriedenheit auf beiden Seiten.

Warum die Blankoverordnung eigentlich etwas sehr Gutes ist

Viele Diskussionen rund um die Blankoverordnung drehen sich um Dokumentation, Ampelsystem oder Abrechnung. Dabei gerät leicht aus dem Blick, worum es im Kern geht: Therapeuten dürfen wieder Therapeuten sein.

Die Blankoverordnung macht sichtbar, was gute Physiotherapie schon immer ausgemacht hat:

  • individuelles Vorgehen
  • Anpassung an den Verlauf
  • fachliche Entscheidungen statt starrer Vorgaben

Das System verlangt keine zusätzliche Bürokratie. Es verlangt lediglich, dass therapeutische Entscheidungen bewusst getroffen und nachvollziehbar gemacht werden. Genau das ist professionelle Versorgung.

Der wichtigste Schritt: Therapieplanung statt Abarbeiten

Mit der klassischen Heilmittelverordnung war Therapieplanung oft implizit. Man wusste, was zu tun ist – und tat es. Mit der Blankoverordnung wird diese Planung explizit. Das ist kein Rückschritt, sondern eine Aufwertung.

Ein guter Therapieplan im Rahmen der Blankoverordnung ist kein starres Dokument, keine akademische Ausarbeitung und kein Versprechen auf einen festen Verlauf. Er ist eine Orientierung:

  • Was ist aktuell das wichtigste therapeutische Ziel?
  • Woran erkenne ich Fortschritt?
  • Wann ist eine Anpassung sinnvoll?

Ein klarer Therapieplan spart Zeit. Er verhindert planlose Sitzungen, unnötige Wiederholungen und das Gefühl, jede Einheit neu erfinden zu müssen. Vor allem sorgt er dafür, dass die Energie dort bleibt, wo sie hingehört: bei der Therapie.

Praxisorientierung: Was gehört in einen Therapieplan?

Ein Therapieplan im Rahmen der Blankoverordnung sollte folgende Punkte abdecken:

  • funktionelles Hauptproblem (aus Patientensicht gedacht)
  • übergeordnetes Therapieziel (realistisch, überprüfbar)
  • therapeutische Schwerpunkte (keine Maßnahmenliste)
  • geplanter Überprüfungszeitpunkt (z. B. im Verlauf oder per BD)

Nicht erforderlich sind detaillierte Stundenpläne oder feste Maßnahmenabfolgen.

Praxisregeln der Blankoverordnung: Was du im Alltag wirklich wissen musst

Die Blankoverordnung gibt dir Spielraum – aber sie hat ein paar klare Spielregeln. Wenn du die kennst, arbeitest du entspannter, dokumentierst zielgerichteter und vermeidest unnötige Rückfragen oder formale Stolperfallen.

Blankoverordnungen dürfen ausschließlich von Physiotherapiepraxen mit GKV-Zulassung durchgeführt werden. Voraussetzung ist eine Zulassung nach § 124 Absatz 1 SGB V mit entsprechendem Leistungserbringerschlüssel (2200502).

Eine gesonderte Qualifikation oder Zusatzfortbildung ist für die Durchführung der Blankoverordnung nicht erforderlich. Auch der zugrunde liegende Vertrag muss von der Praxis nicht separat anerkannt oder beantragt werden.

Nicht berechtigt zur Durchführung von Blankoverordnungen sind dagegen:
• Praxen mit beschränkter Zulassung als Masseure oder medizinische Badebetriebe
• Physiotherapeuten im Krankenhaus, in Kurbetrieben oder bei sonstigen Heilpersonen
• Verordnungen im Rahmen des Entlassmanagements

Der Hintergrund ist einfach: Die Blankoverordnung ist an bestimmte Heilmittel und an die ambulante physiotherapeutische Versorgung gebunden. Wo diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, kann die Blankoverordnung nicht eingesetzt werden.

Wichtig für den Praxisalltag:
Entscheidend ist weniger die formale Zusatzqualifikation, sondern ein sauber strukturierter interner Ablauf. Wer Therapieplanung, Diagnostik, Verlauf und Dokumentation klar organisiert, erfüllt die Anforderungen der Blankoverordnung fachlich und organisatorisch.

Auch bei der Blankoverordnung gelten Beginnfristen. Entscheidend ist dabei nicht, wann du die Diagnostik machst – sondern wann die erste Therapieeinheit tatsächlich startet.
• Die erste Behandlungseinheit muss in der Regel innerhalb einer bestimmten Frist nach Ausstellung beginnen (häufig 28 Tage, in dringlichen Fällen 14 Tage).
• Wichtig: Die physiotherapeutische Diagnostik (PD) zählt dabei nicht als „Therapiebeginn“. Maßgeblich ist die erste reguläre Behandlungseinheit.

Das klingt kleinlich – ist aber praktisch relevant: Wer die PD direkt macht, darf sich dadurch nicht in falscher Sicherheit wiegen, wenn der eigentliche Start der Behandlung zu spät erfolgt.

Die Therapiefrequenz kann im Rahmen der Blankoverordnung frei gewählt und im Verlauf angepasst werden. Sie muss weder zu Beginn für die gesamte Verordnung festgelegt noch auf der Verordnung dokumentiert werden.

Das bedeutet:
• zu Beginn kann intensiver behandelt werden
• im Verlauf kann die Frequenz reduziert werden, z. B. zur Förderung von Eigenübungen
• ebenso ist eine gleichbleibende, längerfristige Frequenz möglich

Die Gesamtlaufzeit von bis zu 16 Wochen ab Ausstellungsdatum kannst du nach therapeutischem Ermessen mit der notwendigen Anzahl an Behandlungseinheiten füllen – unter Berücksichtigung des Ampelsystems.

Unterbrechungen sind ausdrücklich vorgesehen:
• Es gibt keine formalen Unterbrechungsfristen.
• Therapeutische Pausen zur Überprüfung des Therapieziels sind möglich.
• Eine Begründung mit Kürzeln wie K, T oder F ist nicht erforderlich.

Sollte eine nicht therapeutisch begründete Pause den Therapieerfolg gefährden, sollte die Blankoverordnung beendet und die behandelnde Ärztin bzw. der Arzt informiert werden.
Ein formaler Therapieabbruch muss auf der Verordnung nicht dokumentiert werden.

Therapie im Verlauf steuern – statt im Voraus festlegen

Gerade bei Schulterbeschwerden ist der Therapieverlauf selten linear. Die Blankoverordnung trägt dem Rechnung. Sie erlaubt Anpassungen, ohne dass jedes Mal eine neue Verordnung notwendig wird.

Das bedeutet:

  • Therapie darf sich entwickeln
  • Schwerpunkte dürfen sich verschieben
  • Fortschritte und Rückschritte sind Teil des Prozesses

Der Therapieplan ist dabei kein starres Korsett, sondern ein lebendiges Steuerungsinstrument. Er gibt Richtung vor, ohne Flexibilität zu nehmen – und schafft Orientierung für Therapeut und Patient gleichermaßen.

Diagnostik & Entscheidungslogik: PD und BD sinnvoll einsetzen

Die Blankoverordnung lebt von bewussten therapeutischen Entscheidungen. Grundlage dafür sind zwei diagnostische Bausteine: die physiotherapeutische Diagnostik (PD) zu Beginn und – bei Bedarf – die Bedarfsdiagnostik (BD) im Verlauf.

Beide verfolgen ein klares Ziel: Therapie fachlich steuern, nicht einfach fortschreiben.

Die physiotherapeutische Diagnostik ist der Startpunkt jeder Blankoverordnung. Sie ist kein formaler Pflichttermin, sondern die Grundlage für den Therapieplan und alle weiteren Entscheidungen.

In der PD geht es darum, aus Befunden eine therapeutische Richtung abzuleiten:
• Welche Einschränkungen sind funktionell relevant?
• Welche Aktivitäten im Alltag sind betroffen?
• Welche Faktoren beeinflussen den Verlauf?

Dokumentiert werden sollten vor allem:
• relevante Körperfunktionen und -strukturen
• Einschränkungen bei Aktivitäten
• Auswirkungen auf Teilhabe
• relevante Kontextfaktoren (z. B. beruflich, privat)

Ziel ist keine Vollständigkeit, sondern eine nachvollziehbare Entscheidungsbasis für die Therapieplanung.

Die physiotherapeutische Diagnostik ist eine eigenständige Leistung mit einem Zeitrahmen von ca 30 Minuten (wirtschaftlich sinnvoller Richtwert, es gibt hier keine zeitliche Vorgabe) . Sie wird zu Beginn der Blankoverordnung durchgeführt und bildet die Grundlage für den Therapieplan.

Wichtig für den Praxisalltag:
– Die PD kann nur einmal je Blankoverordnung abgerechnet werden.
– Sie zählt nicht als Therapiebeginn im Sinne der Beginnfrist.
– Sie dient ausschließlich der diagnostischen Einordnung und Therapieplanung.

Die Bedarfsdiagnostik ist eine eigenständige, 15-minütige Leistung und dient als gezielter Haltepunkt im Verlauf. Sie ist kein Pflichttermin und kein Ersatz für laufende Verlaufsdokumentation.

Die BD wird eingesetzt, wenn es sinnvoll ist, den bisherigen Therapieverlauf bewusst zu reflektieren – zum Beispiel:
• bei längeren oder wechselhaften Verläufen
• bei unklaren Fortschritten
• wenn Therapieziele angepasst oder neu bewertet werden sollen

Im Fokus stehen:
• Veränderungen im Vergleich zum Ausgangszustand
• Bewertung der Zielerreichung
• Ableitung einer therapeutischen Entscheidung (weiterführen, anpassen, abschließen)

Die Bedarfsdiagnostik ersetzt keine neue PD und keine tägliche Verlaufsdokumentation. Sie macht eine Entscheidung sichtbar – und begründet sie fachlich.

Die Bedarfsdiagnostik ist eine eigenständige Leistung mit einer Dauer von etwa 15 Minuten. Sie kann im Verlauf oder am Ende der Blankoverordnung eingesetzt werden, um Therapieentscheidungen gezielt abzusichern.

Dabei gilt:
– Die BD kann nur einmal je Blankoverordnung durchgeführt werden.
– Zwischen PD und BD müssen mindestens 28 Tage liegen.
– Sie ersetzt keine laufende Verlaufsdokumentation, sondern ergänzt sie an einem klaren Entscheidungspunkt.

Dokumentation als Werkzeug – nicht als Selbstzweck

Ein häufiger Irrtum ist, dass gute Dokumentation viel Text braucht. In der Praxis ist oft das Gegenteil der Fall. Gute Dokumentation beantwortet nicht, was gemacht wurde, sondern warum.

Entscheidend ist:

  • warum ein therapeutischer Schwerpunkt beibehalten oder verändert wurde
  • was sich funktionell verbessert hat – oder nicht
  • welche Konsequenz sich daraus für den weiteren Verlauf ergibt

Wenn Dokumentation Entscheidungen erklärt, wird sie kürzer, präziser und hilfreicher. Sie dient dann nicht der Absicherung, sondern der therapeutischen Klarheit.

Verlaufsdokumentation & Rückseite der Blankoverordnung richtig ausfüllen

Die Blankoverordnung verlagert Verantwortung in die Praxis. Entsprechend wichtig ist eine saubere Verlaufsdokumentation – nicht als Selbstzweck, sondern als nachvollziehbare Grundlage für therapeutische Entscheidungen und Abrechnung.

Ein zentraler Punkt dabei ist die Rückseite der Blankoverordnung. Hier werden nicht Therapiepläne beschrieben, sondern die tatsächlich erbrachten Leistungen dokumentiert und bestätigt.

Auf der Rückseite werden alle im Rahmen der Blankoverordnung erbrachten Leistungen festgehalten. Dazu zählen:
• jede einzelne Behandlungseinheit
• die physiotherapeutische Diagnostik (PD)
• eine ggf. durchgeführte Bedarfsdiagnostik (BD)

Für jeden Behandlungstermin sollten dokumentiert werden:
• Datum der Behandlung
• erbrachte Leistung
• Kürzel oder Bezeichnung der Leistung
• Bestätigung durch den Patienten (Empfangs- bzw. Leistungsbestätigung)

Wichtig: Die Bestätigung erfolgt für jeden einzelnen Termin. Sammelunterschriften oder nachträgliche Gesamtbestätigungen sind nicht vorgesehen.

Die sogenannte Empfangs- oder Leistungsbestätigung dient nicht der Bürokratie, sondern der Absicherung der erbrachten Leistung. Sie bestätigt, dass die Behandlung tatsächlich stattgefunden hat – unabhängig davon, ob es sich um eine reguläre Therapieeinheit, die PD oder die BD handelt.

Entscheidend ist:
• jede Leistung wird zeitnah bestätigt
• auch PD und BD benötigen eine Bestätigung
• die Bestätigung bezieht sich immer auf konkret erbrachte Leistungen

Damit ist die Empfangsbestätigung ein fester Bestandteil der Verlaufsdokumentation im Rahmen der Blankoverordnung.

Parallel zur Rückseite der Verordnung erfolgt die eigentliche Verlaufsdokumentation in der Praxis. Diese muss nicht ausführlich sein – aber sie sollte klar erkennen lassen:
• welche therapeutische Entscheidung getroffen wurde
• worauf diese Entscheidung basiert
• welche Konsequenz sich daraus für den weiteren Verlauf ergibt

Nicht erforderlich sind detaillierte Beschreibungen einzelner Übungen oder jeder einzelnen Maßnahme. Entscheidend ist, dass aus der Dokumentation die therapeutische Steuerung im Verlauf nachvollziehbar wird.

In der Praxis treten immer wieder dieselben Unsicherheiten auf:
• Unterschriften werden gesammelt oder verspätet eingeholt
• PD oder BD werden nicht als eigene Leistung bestätigt
• Dokumentation wird zu umfangreich und verliert ihren Fokus

Die Lösung liegt nicht in mehr Text, sondern in klarer Struktur:
Rückseite der Verordnung für Leistungsnachweis, Verlaufsdokumentation für Entscheidungslogik. Wer diese Trennung sauber einhält, dokumentiert effizient und sicher zugleich.

Das Ampelsystem richtig einordnen: Orientierung statt Einschränkung

Das Ampelsystem wird im Praxisalltag häufig als Kontrolle wahrgenommen. Tatsächlich ist es kein therapeutisches Verbot, sondern ein wirtschaftlicher Orientierungsrahmen, der den Gesamtverlauf im Blick behalten soll. Es geht dabei nicht darum, Therapie zu begrenzen oder Einheiten zu zählen.

Vielmehr unterstützt das Ampelsystem dabei:

  • Therapie bewusst zu steuern
  • den Verlauf regelmäßig zu reflektieren
  • wirtschaftliche Aspekte frühzeitig einzuordnen

Wer Therapie konsequent am Bedarf des Patienten ausrichtet, bewegt sich oft automatisch im grünen Bereich. Und wenn nicht, ist das kein Fehler, sondern häufig Ausdruck eines komplexen oder langwierigen Falls.

Entscheidend ist nicht die absolute Zahl der Einheiten, sondern die Nachvollziehbarkeit der therapeutischen Entscheidungen im Verlauf. Genau hier entfaltet das Ampelsystem seinen eigentlichen Zweck: als Orientierung, nicht als Einschränkung.

Typische Stolpersteine – und wie man sie im Praxisalltag vermeidet

Im Umgang mit der Blankoverordnung zeigen sich in vielen Praxen ähnliche Stolpersteine. Sie haben selten mit mangelnder Kompetenz zu tun – sondern mit Unsicherheit im neuen System.

  • Ein häufiger Fehler ist Überdokumentation.
    Aus Angst, etwas falsch zu machen, wird jedes Detail festgehalten. Das kostet Zeit und bringt fachlich wenig. Entscheidend ist nicht, wie viel dokumentiert wird, sondern ob die therapeutische Entscheidung nachvollziehbar bleibt.
  • Ein zweiter Stolperstein ist eine unklare Zieldefinition.
    Wenn Therapieziele zu allgemein oder implizit bleiben, fehlt später der rote Faden. Dann wird Dokumentation schnell beschreibend statt steuernd. Klare, funktionelle Ziele erleichtern nicht nur die Therapieplanung, sondern auch jede spätere Verlaufsentscheidung.
  • Hinzu kommt die Sorge, formale Fehler zu machen.
    Diese Angst führt oft dazu, dass Dokumentation defensiv wird. Dabei schafft nicht mehr Text Sicherheit, sondern eine saubere Logik: Ausgangslage, therapeutische Entscheidung, Anpassung im Verlauf.

Die Lösung liegt daher nicht in zusätzlichem Aufwand, sondern in klaren Entscheidungen, die sich kurz und verständlich begründen lassen. Wer weiß, warum er etwas tut, muss es nicht ausführlich rechtfertigen. Das entlastet – fachlich, organisatorisch und mental.

Vergütung & Zuzahlung bei der Blankoverordnung: das Wichtigste in Kürze

Die Blankoverordnung verändert nicht nur die therapeutische Verantwortung, sondern auch die Logik der Vergütung. Entscheidend ist dabei: Abgerechnet wird nicht „stückweise“, sondern versorgungsbezogen über den gesamten Verlauf.

Im Rahmen der Blankoverordnung gibt es neben den einzelnen Leistungen eine versorgungsbezogene Pauschale, die einmal je Blankoverordnung anfällt. Sie ist Teil der Vergütung, steht jedoch nicht in direktem Zusammenhang mit einzelnen Behandlungsterminen.

Wichtig für den Praxisalltag:
• Eine Zwischenabrechnung ist nicht möglich.
• Die Abrechnung erfolgt erst nach Abschluss der Blankoverordnung.
• Die tatsächlich erbrachten Leistungen bilden die Grundlage der Abrechnung.

Für Patienten fällt bei der Blankoverordnung eine Zuzahlung von 10 Euro plus 10 Prozent der Kosten an. Da sich Umfang und Verlauf der Therapie erst im Laufe der Behandlung konkretisieren, kann die exakte Höhe der Zuzahlung nicht immer zu Beginn feststehen.

In der Praxis erfolgt daher eine realistische Schätzung auf Basis des Therapieplans, die im Verlauf angepasst werden kann.

Wichtig zu wissen:
• Für die Übermittlungsgebühr eines Berichts wird keine Zuzahlung erhoben.
• Auch auf die versorgungsbezogene Pauschale fällt keine Zuzahlung an.

Diese Unterscheidung ist für eine transparente Patientenkommunikation ebenso wichtig wie für die korrekte Abrechnung.

Die hier genannten Punkte geben einen Überblick. Die konkrete Abrechnung – inklusive Leistungspositionen, Dokumentation und typischer Fehlerquellen – haben wir separat und praxisnah aufbereitet.

➡ Zum Leitfaden: Blankoverordnung korrekt abrechnen

Weiterführende Informationen

Du willst die Blankoverordnung in der Physiotherapie noch besser einordnen – mit Fokus auf Verantwortung, Spielräume und Praxisalltag?
Zum Grundlagenartikel zur Blankoverordnung Physiotherapie

Du möchtest bei der Abrechnung der Blankoverordnung auf Nummer sicher gehen und typische Fehler vermeiden?
➡ Zum Artikel & Leitfaden: Blankoverordnung korrekt abrechnen

Wenn du Blankoverordnungen strukturiert planen, dokumentieren und abrechnen willst, kann digitale Unterstützung helfen. Eine gute Praxissoftware führt durch Prozesse wie Therapieplanung, Verlaufsdokumentation und Abrechnung – ohne Therapie vorzugeben.
Mehr zur Praxissoftware für Physiotherapie von Henara