Ja – aber der Zuschuss geht nicht an die Praxis, sondern direkt an die Teilnehmenden. Voraussetzung ist, dass der Kurs nach § 20 SGB V zertifiziert ist – über die Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP).

Wenn das erfüllt ist, können gesetzlich Versicherte die Kursgebühr bei ihrer Krankenkasse einreichen – viele erstatten bis zu 80 % oder sogar 100 % der Kosten. Der Kurs muss dafür präventiv sein (z. B. Rückenschule, Entspannung, Stimmbildung), eine bestimmte Mindestdauer erfüllen und meist zu 80 % besucht werden.

Für deine Praxis heißt das: Du bietest einen echten Mehrwert an – und reduzierst gleichzeitig die finanzielle Hürde für deine Patienten. Die Abwicklung (z. B. Teilnahmebescheinigung, Rechnungserstellung) kann direkt aus der Praxissoftware erfolgen.