Ja. Für zugelassene Heilmittelerbringer werden die Kosten der TI-Anbindung von der GKV erstattet.
Erstattungsfähig sind unter anderem:
• eHBA (elektronischer Heilberufsausweis)
• SMC-B (Institutionskarte)
• eine eingerichtete und aktive TI-Anbindung über einen zugelassenen Anbieter
Wichtig: Aktuell ist noch keine Praxissoftware Voraussetzung für die TI-Erstattung, da es noch keine elektronische Verordnung für Heilmittelerbringer gibt.

