Die Abrechnung der Blankoverordnung erfolgt in der Regel erst nach Abschluss der Verordnung. Da zu Beginn nicht feststeht, wie viele Behandlungen tatsächlich stattfinden, ist eine laufende Abrechnung meist nicht sinnvoll. Erst am Ende liegt der vollständige Überblick über alle erbrachten Leistungen vor.

