Die Bedarfsdiagnostik ist optional und darf einmal pro Blankoverordnung abgerechnet werden. Zwischen der PD und der BD müssen mindestens 28 Kalendertage liegen. Die BD dient der Verlaufsbewertung und Anpassung der Therapieplanung.
Die Bedarfsdiagnostik ist optional und darf einmal pro Blankoverordnung abgerechnet werden. Zwischen der PD und der BD müssen mindestens 28 Kalendertage liegen. Die BD dient der Verlaufsbewertung und Anpassung der Therapieplanung.