Als Therapeut bist Du ab dem 1. Januar 2026 gesetzlich verpflichtet, Deine Praxis an die Telematikinfrastruktur (TI) anzubinden. Ohne diese Anbindung kannst Du ab 2027 keine elektronischen Verordnungen (eVO) empfangen oder verarbeiten, was Deine Fähigkeit, Patienten zu behandeln und Leistungen abzurechnen, erheblich beeinträchtigen würde.

Darüber hinaus könnten bei Nichtanbindung Sanktionen drohen. In anderen Bereichen des Gesundheitswesens, wie bei Ärzten und Psychotherapeuten, führen Verstöße gegen die TI-Anbindungspflicht zu Honorarkürzungen. Es ist daher davon auszugehen, dass ähnliche Sanktionen auch für Therapeuten gelten könnten.

Zudem verzichtest Du ohne TI-Anbindung auf die Vorteile der digitalen Kommunikation, wie den sicheren Austausch von Patientendaten über KIM (Kommunikation im Medizinwesen) und die digitale Leistungsdokumentation. Dies kann zu erhöhtem Verwaltungsaufwand und ineffizienteren Praxisabläufen führen.

Es ist daher empfehlenswert, sich rechtzeitig über die Anforderungen und Schritte zur TI-Anbindung zu informieren, um sowohl gesetzliche Vorgaben zu erfüllen als auch von den Vorteilen der digitalen Infrastruktur zu profitieren.