Für die Anbindung an die TI sind folgende Geräte erforderlich:

eHealth-Kartenterminal: Dieses Kartenlesegerät dient zum Einlesen der eGK, des elektronischen Heilberufsausweises (eHBA) und der Institutionskarte (SMC-B). Es stellt sicher, dass nur berechtigte Personen Zugriff auf sensible Gesundheitsdaten erhalten.

Konnektor: Ein spezielles Gerät, das Ihre Praxis sicher mit der TI verbindet und den Datenaustausch ermöglicht.

Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA): Ein persönlicher Ausweis für Heilberufler, der zur Authentifizierung und digitalen Signatur dient.

Institutionskarte (SMC-B): Eine Karte, die Ihre Praxis als berechtigte Institution innerhalb der TI ausweist.

Für die elektronische Verordnung (eVO), die ab 2027 verpflichtend wird, ist eine digitale Unterschrift des Patienten erforderlich. Dafür gibt es zwei komfortable und moderne Lösungen:

Unterschriftenpad: Ein spezielles, TI-kompatibles Gerät, auf dem Patienten direkt unterschreiben können. Das ist besonders praktisch, wenn man einen festen Anmeldebereich hat und Unterschriften dort zentral erfassen möchte.

Mobile App oder Tablet: Eine noch flexiblere Lösung, bei der Patienten ihre Unterschrift direkt auf einem Tablet oder Smartphone leisten können. Das ist ideal für Therapeuten, die mobil arbeiten oder den Papierkram so weit wie möglich reduzieren möchten.

Aktuell (also vor 2027) ist eine digitale Patientenunterschrift in den meisten Praxen noch nicht zwingend nötig, aber es kann sich lohnen, sich frühzeitig mit den Lösungen vertraut zu machen. Sobald die eVO kommt, wird diese Funktion ein essenzieller Bestandteil der TI sein – und wer dann schon vorbereitet ist, kann sich einen stressfreien Übergang sichern!