Mit der Einführung der elektronischen Verordnung (eVO) ab 2027 wird die digitale Unterschrift von Patienten erforderlich. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  • Unterschriftenpad:
    Ein fest installiertes Gerät, ähnlich wie bei Kartenzahlungen, auf dem Patienten direkt unterschreiben können.
    Ideal für Praxen mit einem festen Empfangsbereich.
  • Tablet oder Mobile App:
    Patienten unterschreiben direkt auf einem Tablet oder Smartphone.
    Besonders praktisch für mobile Therapeuten oder Praxen, die den Papieraufwand reduzieren möchten.
  • Qualifizierte Elektronische Signatur (QES):
    Eine besonders sichere digitale Signatur, die in bestimmten Fällen notwendig sein kann.
    Meist in Kombination mit einem eHBA erforderlich.

Aktuell ist die digitale Patientenunterschrift noch nicht verpflichtend, aber wer frühzeitig auf eine Lösung setzt, ist bestens auf die eVO vorbereitet.