Henara Abrechnungsprogramm für Heilmittelerbringer, Absetzungen vereinden

Du behandelst. Du dokumentierst. Du rechnest ab.
Und bekommst trotzdem kein Geld – weil auf der Verordnung das falsche Kürzel stand. Oder weil du vergessen hast, das Änderungsdatum einzutragen. Oder weil du nicht wusstest, dass zwei Verordnungen für denselben Patienten manchmal als eine gelten.

Das Ergebnis: Absetzung. Keine Vergütung. Verlust.

Diese Formfehler sind tückisch. Denn sie passieren schnell – und werden oft erst dann sichtbar, wenn es zu spät ist. Für viele Praxen bedeutet das: jeden Monat Hunderte Euro weniger, obwohl die Leistungen korrekt erbracht wurden. Mit einem intelligenten Abrechnungsprogramm für Heilmittelerbringer kannst du viele dieser Absetzungen vermeiden – und dir die Sicherheit zurückholen, die du im Praxisalltag brauchst.

Warum Krankenkassen Verordnungen absetzen

Meistens liegt es nicht an der Therapie – sondern an formalen Details:

  • doppelte Verordnungen im gleichen Verordnungsfall
  • falsche oder nicht erlaubte Abkürzungen
  • Änderungen, die nicht vollständig dokumentiert wurden
  • Verordnungen, die außerhalb der gültigen Frist beginnen
  • Blankoverordnungen, die zu früh ergänzt oder abgelöst werden

Die Regelwerke sind komplex, und viele dieser Fallstricke sind im Alltag kaum zu überblicken.
Genau hier setzen digitale Lösungen wie Henara SmartVO an:
Ein modernes Abrechnungsprogramm für Heilmittelerbringer erkennt typische Fehler – bevor du sie abschickst.

Praxisbeispiele: Diese Fehler kosten dich Geld

Hier findest du echte Fälle – und wie du dich davor schützt:

Fall 1: Zwei Verordnungen – ein VO-Fall = Absetzung

Ein Patient hat zwei Verordnungen: eine mit 6x MT, eine mit 6x Ultraschall. Beide betreffen die Schulterregion, und der ICD-10-Code unterscheidet sich nur leicht.

  • Die Krankenkasse erkennt: gleiche Lokalisation, gleicher Verordnungsfall. Die zweite Verordnung wird abgesetzt – auch wenn ein anderer Arzt sie ausgestellt hat.
  • SmartVO erkennt gleiche ICDs / Lokalisationen und warnt dich schon beim Erfassen der Verordnung

Fall 2: Neue VO trotz aktiver Blankoverordnung → abgelehnt

Eine Patientin hat eine aktive Blanko-VO (Physiotherapie), gültig vom 06.01. bis 27.05.2025.
Du startest eine neue VO mit einem leicht abweichenden ICD-10-Code aber gleicher Lokalisation (z. B. Schulter).

  • Die Kasse erkennt den gleichen VO-Fall – und setzt die neue VO ab.
  • SmartVO zeigt dir, welche VO noch aktiv ist – und hilft so, unzulässige Überschneidungen zu verhindern.

Fall 3: Behandlung scheinbar abgeschlossen – und dann doch weiter?

Der Patient scheint nach vier Einheiten beschwerdefrei. Du setzt die Behandlung aus. Nach zwei Wochen braucht er doch eine Fortsetzung.

  • Statt eine neue VO zu fordern, hättest du mit Anhang A zum Rahmenvertrag (§125a SGB V) einfach weiterbehandeln können – solange die 16 Wochen Gültigkeit noch laufen.
  • Henara stellt dir alle wichtigen Vorlagen bereit und unterstützt dich gern.

Fall 4: Änderung auf Rückseite notiert – aber Vorderseite vergessen

Du wandelst 6 Einzeltermine in 3 Doppelbehandlungen um – nach Rücksprache mit dem Arzt. Du vermerkst es auf der Rückseite der VO.

  • Ohne Hinweis auf der Vorderseite (z. B. „Doppelbehandlung ab 05.01.2025 – Kürzel") wird die Verordnung abgesetzt.
  • Achte genau auf den vollständigen Vermerk an beiden Stellen: Vorderseite und Rückseite – inkl. Änderungsdatum.

Fall 5: Falsche Abkürzungen = Null Euro

Die Verordnung enthält die Kürzel US, WT, ET und Fango.

  • Diese Abkürzungen sind nicht im offiziellen Abkürzungsverzeichnis des Heilmittelkatalogs aufgeführt. Die Kasse lehnt die Verordnung ab – obwohl du korrekt behandelt hast.
  • nur die offiziellen Abkürzungen benutzen, ansonsten immer ausschreiben

als PDF zum Ausdrucken – deine Mini-Checkliste gegen Absetzungen

Du willst die häufigsten Abrechnungsfehler immer im Blick behalten?
Dann hol dir jetzt unser kompaktes Infoblatt zum Ausdrucken – perfekt für den Empfang, die Abrechnung oder das schwarze Brett in der Praxis.

Warum ein Abrechnungsprogramm für Heilmittelerbringer mehr ist als Software

Ein Abrechnungsprogramm wie Henara SmartVO prüft nicht nur Rezepte. Es erkennt typische Fehler, denkt mit – und sichert dich ab. Damit du deine Energie auf deine Patienten richten kannst – und nicht auf Rückläufer, Widersprüche und verlorene Einnahmen.

  • automatische Prüfung auf ICD-10-Code, Lokalisation & VO-Fall
  • zulässige Kürzel laut Heilmittelkatalog
  • Gültigkeitsprüfung bei (Blanko)-Verordnungen
  • Hinweise bei Änderungen
  • Mustervorlagen für Rahmenvertrag & Zusatzdokumente

Weniger Fehler, mehr Sicherheit – mit System

Wer im Praxisalltag zwischen Patienten, Therapieplanung und Dokumentation jongliert, kann nicht auch noch jedes Detail der Abrechnungslogik im Kopf haben. Ein spezialisiertes Abrechnungsprogramm für Heilmittelerbringer ist deshalb keine Spielerei, sondern eine echte wirtschaftliche Absicherung. Mit Henara SmartVO minimierst du das Risiko von Absetzungen – und sicherst dir eine faire Vergütung für deine Arbeit.

Mach's dir leichter – wir zeigen dir, wie

Wenn du beim Lesen genickt hast, weil du einen oder mehrere dieser Fälle aus deinem Praxisalltag kennst, dann ist jetzt der richtige Moment, etwas zu ändern. Du musst kein Abrechnungsexperte sein. Du brauchst nur ein System, das mitdenkt – und dich schützt, bevor es teuer wird.

  • Ja, ich möchte mehr erfahren.

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