Die physiotherapeutische Diagnostik wird einmal pro Blankoverordnung abgerechnet. Sie erfolgt zu Beginn der Behandlung und ist zuzahlungspflichtig. Eine zweite Abrechnung der PD innerhalb derselben Blankoverordnung ist nicht möglich.
Wie PD praktisch durchgeführt wird, erklärt der Artikel Blankoverordnung umsetzen.

