
Gute Neuigkeiten: Ab sofort übernimmt die GKV auch für Ergotherapie, Podologie, Logopädie und Ernährungstherapie die Kosten für den Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI). Bislang galt die Finanzierungsvereinbarung nur für Physiotherapie. Jetzt können weitere Heilmittelpraxen profitieren – und zwar rückwirkend ab Juli 2024, wenn die technischen Voraussetzungen erfüllt sind.
Was wird erstattet?
Die Erstattung ist bundesweit einheitlich geregelt und deckt idR die monatlichen TI-Kosten ab (bitte unbedingt die Preise der Anbieter vergleichen!):
Diese Beträge decken laufende Kosten für Hardware, Karten, KIM-Dienst, Updates und Wartung ab.
Ab wann beantragen – und wie?
Der Startschuss fällt am 1. Oktober 2025. Ab diesem Datum können Praxen die Erstattung über das zentrale GKV-Antragsportal beantragen.
Gut zu wissen:
Voraussetzungen für die Kostenerstattung
Damit die GKV zahlt, muss der TI-Anschluss voll funktionsfähig sein. Das bedeutet konkret:
Gesetzliche Pflicht und politische Diskussion
Unabhängig von der Finanzierung gilt die Anschlusspflicht an die TI laut § 360 Abs. 8 SGB V weiterhin ab dem 1. Januar 2026 – für alle Heilmittelerbringer.
Fünf Berufsverbände – IFK, dbl, dbs, DVE und der Bundesverband Podologie – fordern zwar, den Stichtag zu verschieben.
Gründe: technische Herausforderungen, fehlende Anwendungen und Engpässe bei der Kartenausgabe. Die übrigen sieben maßgeblichen Verbände – darunter Physio Deutschland, BED, VDB – unterstützen diese Forderung jedoch nicht. Bisher hat sich auch der Gesetzgeber nicht zu einer möglichen Verschiebung geäußert. Daher bleibt nach aktuellem Stand der 1. Januar 2026 verbindlich.
Fazit und Perspektive
Auch wenn die eVO für Heilmittelerbringer erst ab 2027 verpflichtend kommen soll, testen einzelne Krankenkassen schon heute Anwendungen wie elektronische Heilmittelverordnung und digitale Leistungsbestätigung in Pilotprojekten.
Diese Entwicklungen zeigen, dass die TI nicht nur „irgendwann“ kommt – sondern bereits jetzt konkret umgesetzt wird – vor allem aber die Vorbereitung zur digitalen Abrechnung.
Wer jetzt aktiv wird, kann frühzeitig die technischen Voraussetzungen schaffen und Schritt für Schritt die Praxis digitalisieren.

