Henara Ti Anbindung für Therapeuten, GKV Erstattung
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Gute Neuigkeiten: Ab sofort übernimmt die GKV auch für Ergotherapie, Podologie, Logopädie und Ernährungstherapie die Kosten für den Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI). Bislang galt die Finanzierungsvereinbarung nur für Physiotherapie. Jetzt können weitere Heilmittelpraxen profitieren – und zwar rückwirkend ab Juli 2024, wenn die technischen Voraussetzungen erfüllt sind.

Was wird erstattet?

Die Erstattung ist bundesweit einheitlich geregelt und deckt idR die monatlichen TI-Kosten ab (bitte unbedingt die Preise der Anbieter vergleichen!):

  • Grundpauschale: 207,93 € pro Monat und Praxis
  • Zuschlag: 7,77 € pro Monat und Mitarbeitendem mit Heilberufsausweis (eHBA)

Diese Beträge decken laufende Kosten für Hardware, Karten, KIM-Dienst, Updates und Wartung ab.

Ab wann beantragen – und wie?

Der Startschuss fällt am 1. Oktober 2025. Ab diesem Datum können Praxen die Erstattung über das zentrale GKV-Antragsportal beantragen.
Gut zu wissen:

  • Rückwirkende Erstattung ab 1. Juli 2024 möglich
  • Nachweis erforderlich: TI-Anschluss muss aktiv sein
  • Rechnungen, Verträge und Aktivierungsbestätigungen sollten schon jetzt gut abgelegt werden

Voraussetzungen für die Kostenerstattung

Damit die GKV zahlt, muss der TI-Anschluss voll funktionsfähig sein. Das bedeutet konkret:

  • eHBA (elektronischer Heilberufeausweis)
  • SMC-B (Praxiskarte)
  • Registrierung für den KIM-Dienst (Kommunikation im Medizinwesen)
  • aktive TI-Anbindung

Gesetzliche Pflicht und politische Diskussion

Unabhängig von der Finanzierung gilt die Anschlusspflicht an die TI laut § 360 Abs. 8 SGB V weiterhin ab dem 1. Januar 2026 – für alle Heilmittelerbringer.
Fünf Berufsverbände – IFK, dbl, dbs, DVE und der Bundesverband Podologie – fordern zwar, den Stichtag zu verschieben.
Gründe: technische Herausforderungen, fehlende Anwendungen und Engpässe bei der Kartenausgabe. Die übrigen sieben maßgeblichen Verbände – darunter Physio Deutschland, BED, VDB – unterstützen diese Forderung jedoch nicht. Bisher hat sich auch der Gesetzgeber nicht zu einer möglichen Verschiebung geäußert. Daher bleibt nach aktuellem Stand der 1. Januar 2026 verbindlich.

Fazit und Perspektive

Auch wenn die eVO für Heilmittelerbringer erst ab 2027 verpflichtend kommen soll, testen einzelne Krankenkassen schon heute Anwendungen wie elektronische Heilmittelverordnung und digitale Leistungsbestätigung in Pilotprojekten.
Diese Entwicklungen zeigen, dass die TI nicht nur „irgendwann“ kommt – sondern bereits jetzt konkret umgesetzt wird – vor allem aber die Vorbereitung zur digitalen Abrechnung.
Wer jetzt aktiv wird, kann frühzeitig die technischen Voraussetzungen schaffen und Schritt für Schritt die Praxis digitalisieren.

Jetzt starten!

informiere dich über den TI-Anschluss, prüfe deine Voraussetzungen und sichere dir die Erstattung.

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