
Stand: 28. September 2026. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 18. Juni 2026 wenige Anforderungen an das Disease-Management-Programm (DMP) Chronischer Rückenschmerz aktualisiert. Der Beschluss ist laut G-BA noch nicht in Kraft. Für Versicherte gibt es weiterhin keine abgeschlossenen regionalen Verträge und damit noch kein Programmangebot zur Einschreibung. Aus dem Beschluss folgt für eine Physiotherapiepraxis derzeit keine neue DMP-Abrechnungsregel.
Was hat der G-BA 2026 tatsächlich beschlossen?
Die grundlegenden DMP-Anforderungen für chronischen Rückenschmerz bestehen bereits seit 2019. Die Änderung vom 18. Juni 2026 betrifft einzelne Punkte, keine erstmalige Einführung des Programms. Der G-BA nennt insbesondere körperliche Aktivität und den Umgang mit Angst vor Bewegung. Grundlage war eine Bewertung von 425 Empfehlungen aus elf Leitlinien durch das IQWiG. Der neue Beschluss muss erst in Kraft treten; der G-BA kennzeichnet ihn derzeit ausdrücklich als „noch nicht in Kraft“.
Der Beschluss ist außerdem nicht mit einem verfügbaren Versorgungsangebot gleichzusetzen. Nach der G-BA-Mitteilung fehlen abgeschlossene Verträge zwischen Krankenkassen, Arztpraxen und Krankenhäusern. Versicherte können sich deshalb noch nicht in ein entsprechendes DMP einschreiben. Ob und wann regionale Angebote starten, muss separat geprüft werden.
Was bedeutet der Beschluss für die Therapie?
Der G-BA beschreibt körperliche Aktivität als wichtigen Bestandteil der Versorgung. Im ärztlichen Gespräch sollen Patienten über ihren Nutzen aufgeklärt und zum Training motiviert werden. Individuelle Maßnahmen werden anhand von Schmerzintensität, Einschränkungen und Behandlungsverlauf geplant. Das stützt eine aktive, auf den einzelnen Menschen abgestimmte Versorgung, schreibt aber aus dem noch nicht wirksamen Änderungsbeschluss keine neue konkrete Behandlungsmethode für jede Physiotherapiepraxis vor.
Für die Praxis ist die Unterscheidung entscheidend: fachliche Orientierung lässt sich aus den veröffentlichten Anforderungen ableiten; Teilnahme-, Vergütungs- oder Dokumentationspflichten für ein konkretes regionales DMP erst aus einem tatsächlich wirksamen und verfügbaren Programm. Die reguläre Heilmittelversorgung läuft unabhängig davon nach den jeweils geltenden Verordnungs- und Vertragsregeln. Unser Wissensbereich zur Heilmittelversorgung erklärt diese Grundlagen; der Magazinartikel zur Heilmittel-Richtlinie behandelt eine andere G-BA-Evaluation.
Für wen sind die DMP-Anforderungen gedacht?
Der G-BA nennt chronische Schmerzen im Kreuzbereich von mehr als zwölf Wochen, deutliche Aktivitätseinschränkungen und fortbestehenden Therapiebedarf. Bei spezifischen Ursachen, etwa einer Wirbelkörperfraktur oder rheumatischen Erkrankung, steht die Behandlung der Grunderkrankung im Vordergrund; eine Einschreibung in dieses DMP ist dann nicht vorgesehen. Diese Kriterien beschreiben das geplante Programm und ersetzen keine medizinische Entscheidung im Einzelfall.
Quellen und Prüfstand: G-BA-Beschluss vom 18.06.2026 mit aktuellem Inkrafttretensstatus; G-BA-Mitteilung zu Inhalt und fehlenden Angeboten. Geprüft am 28. September 2026. Vor praktischen Schlüssen den Beschlussstatus und regionale Verträge erneut prüfen.

