
Definition
Die Heilmittelverordnung ist eine ärztliche Verordnung für therapeutische Leistungen wie Physiotherapie, Ergotherapie, Podologie oder Logopädie im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Sie ist die rechtliche Grundlage dafür, dass ein Patient eine Heilmittelbehandlung beginnen darf und dass diese Behandlung von der Krankenkasse übernommen wird. Eine Heilmittelverordnung enthält die medizinische Diagnose sowie konkrete Angaben zur Art, Menge und Häufigkeit der Behandlung.
Was sind Heilmittel?
Heilmittel sind therapeutische Leistungen, die bei bestimmten Erkrankungen oder Funktionsstörungen verordnet werden können. Dazu gehören unter anderem:
• Physiotherapie
• Ergotherapie
• Logopädie
• Podologie
Heilmittel sind keine Medikamente und keine Hilfsmittel (wie etwa Bandagen oder Rollstühle). Es handelt sich um persönlich erbrachte therapeutische Behandlungen.
Wer darf eine Heilmittelverordnung ausstellen?
Eine Heilmittelverordnung wird in der Regel von Vertragsärzten ausgestellt. Je nach Fachbereich können auch Zahnärzte oder bestimmte Psychotherapeuten Heilmittel verordnen, sofern dies im jeweiligen Leistungskatalog vorgesehen ist. Die Behandlung darf erst beginnen, wenn eine gültige ärztliche Verordnung vorliegt.
Rechtliche Grundlage
Die Heilmittelverordnung ist Teil des gesetzlichen Versorgungssystems in Deutschland.
Sie basiert auf:
• dem Sozialgesetzbuch V (SGB V),
• der Heilmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA),
• sowie den bundesweiten Rahmenverträgen zwischen Krankenkassen und Heilmittelerbringern.
Die Heilmittel-Richtlinie legt fest, unter welchen Voraussetzungen Heilmittel verordnet werden dürfen und welche Diagnosegruppen welchen Behandlungen zugeordnet sind.
Aufbau einer Heilmittelverordnung
Eine Heilmittelverordnung enthält mehrere verbindliche Bestandteile:
• die ärztliche Diagnose,
• den Indikationsschlüssel (Zuordnung zur Diagnosegruppe),
• das konkrete Heilmittel (z. B. Krankengymnastik),
• die Anzahl der Behandlungseinheiten,
• die Therapiefrequenz,
• ggf. ergänzende Hinweise oder besondere Verordnungsformen.
Diese Angaben bestimmen den Rahmen der Behandlung.
Formen der Heilmittelverordnung
Im Heilmittelsystem gibt es unterschiedliche Verordnungsformen.
Abgrenzung zu anderen Verordnungen
Die Heilmittelverordnung ist nicht zu verwechseln mit:
• Arzneimittelverordnungen (z. B. Rezepte für Medikamente),
• Hilfsmittelverordnungen (z. B. Bandagen, Orthesen, Rollstühle).
Während Arznei- und Hilfsmittel konkrete Produkte betreffen, beschreibt die Heilmittelverordnung eine therapeutische Dienstleistung.
Bedeutung für Therapeuten
Für Heilmittelerbringer ist die Heilmittelverordnung die formale Grundlage der Behandlung.
Sie bestimmt:
• welche Leistung erbracht werden darf,
• in welchem Umfang sie erfolgen soll,
• und auf welcher rechtlichen Basis sie abgerechnet wird.
Fehler oder Unklarheiten in der Verordnung können Auswirkungen auf Abrechnung und Vergütung haben. Deshalb ist die korrekte Prüfung der Verordnung ein fester Bestandteil des Praxisalltags.

