

HENARA WISSEN / FACHBEGRIFF
Blankoverordnung: Bedeutung und Geltungsbereich
Was die Blankoverordnung bedeutet, wann sie gilt und wie sie sich von einer regulären Heilmittelverordnung unterscheidet.
FACHBEGRIFF KURZ ERKLÄRT
Blankoverordnung bezeichnet eine Heilmittelverordnung mit erweiterter Versorgungsverantwortung nach § 125a SGB V. Die ärztliche Diagnose und Verordnung bleiben erforderlich. Innerhalb der vereinbarten Regeln bestimmt die Therapiepraxis Auswahl, Häufigkeit und Dauer der Behandlung selbst.
Was ist der Unterschied zur regulären Heilmittelverordnung?
Reguläre Verordnung
Die verordnende Praxis macht die nach Heilmittel-Richtlinie und Vertrag erforderlichen Angaben zu Heilmittel, Behandlungseinheiten und Frequenz.
Blankoverordnung
Bei einer vertraglich vorgesehenen Diagnose steht auf dem Verordnungsvordruck „BLANKOVERORDNUNG“. Die Therapiepraxis trifft die übertragenen Therapieentscheidungen innerhalb des jeweiligen Vertrags.
Eine passende Diagnose allein macht eine Verordnung nicht automatisch zur Blankoverordnung. Die notwendigen Angaben und Korrekturwege stehen in den Vertragsanlagen. Die interaktive Ansicht von Muster 13 zeigt den Vordruck. Die Ansicht Muster 13/E ist eine Bedruckungsvariante und bedeutet für sich genommen keine Blankoverordnung nach § 125a SGB V.
Wo gilt die Blankoverordnung?
Für Physiotherapie ist der vertraglich geregelte Bereich bestimmter Schultererkrankungen vorgesehen; maßgeblich sind Diagnosegruppe EX und ein ICD-Code des aktuellen Anhangs. Für Ergotherapie gelten die Diagnosegruppen SB1, PS3 und PS4. Beide Bereiche haben eigene Regeln zu Leistungen, Dokumentation, Ampelsystem und Vergütung.
Was bedeutet der Begriff für die Praxis?
Mit dem größeren Entscheidungsspielraum wächst die Pflicht, die Therapie fachlich zu planen und den Verlauf nachvollziehbar zu dokumentieren. Die Versorgung kann sich über maximal 16 Wochen ab Verordnungsdatum erstrecken. Die Abrechnung richtet sich nach dem Vertrag und der Vergütungsanlage der jeweiligen Disziplin.
Merksatz: „Blanko“ bedeutet nicht „ohne Diagnose“ oder „ohne Regeln“. Die ärztliche Verordnung eröffnet einen genau festgelegten therapeutischen Entscheidungsraum.
Quelle und Stand
Quellenstand: 25.09.2026. Maßgeblich sind die Verträge nach § 125a SGB V und ihre Anlagen beim GKV-Spitzenverband. Die dort veröffentlichten Fassungen sind vor einer konkreten Anwendung zu prüfen.

