Abrechnungsservice von HENARA

Abrechnungsservice für Heilmittelerbringer: HENARA Abrechnungszentrum

Das HENARA Abrechnungszentrum übernimmt vereinbarte Prüf-, Abrechnungs- und Folgeprozesse gegenüber Kostenträgern. Der Service kann mit SMART.VO, mit einer anderen Praxissoftware oder ohne eigene Praxissoftware genutzt werden.

Für welche Praxen ist der Service geeignet?

Der HENARA Abrechnungsservice richtet sich an Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und Podologie sowie an Anbieter von Rehasport und Funktionstraining. Welche Leistungsarten, Kostenträger und Sonderverfahren abgerechnet werden, ergibt sich aus dem vereinbarten Leistungsumfang.

Unabhängig von der Praxissoftware

Die Originalverordnungen werden physisch bei HENARA eingereicht. Mit SMART.VO kann HENARA erfasste Daten über den HENARA-QR-Code übernehmen; ohne diesen QR-Code erfolgt die Erfassung bei HENARA manuell.

Welche Leistungen übernimmt das HENARA Abrechnungszentrum?

01

Unterlagen verarbeiten

HENARA verarbeitet die physisch eingereichten Originalverordnungen und die für die Abrechnung benötigten Daten im vereinbarten Umfang.

02

Mit Kostenträgern abrechnen

HENARA übernimmt die vereinbarte Abrechnung von Verordnungen und Forderungen gegenüber Kostenträgern.

03

Rückfragen klären

Persönliche Ansprechpartner unterstützen bei Rückfragen zur eingereichten Abrechnung.

04

Absetzungen bearbeiten

HENARA prüft Absetzungen und bearbeitet erforderliche Widersprüche, sofern dies notwendig und vertraglich umfasst ist.

05

Abrechnung aufschlüsseln

Die Praxis erhält einen Abrechnungs- beziehungsweise Gutschriftsreport und ein Zahlungsavis.

06

Mahnwesen und Inkasso

Der aktuelle Standard umfasst ein zweistufiges Mahnwesen. Inkasso kann optional als dritte Stufe vereinbart werden.

So läuft die Abrechnung über HENARA ab

Geordnete Verordnungsunterlagen für die Abrechnung im HENARA Abrechnungszentrum

Originalverordnungen einreichen

Die Praxis reicht ihre Originalverordnungen physisch bei HENARA ein.

Daten übernehmen oder erfassen

Mit SMART.VO werden vorhandene Daten über den HENARA-QR-Code übernommen; ohne QR-Code erfolgt die Erfassung manuell.

Abrechnung durchführen

HENARA übernimmt die vereinbarten Prüf- und Abrechnungsschritte gegenüber den Kostenträgern.

Absetzungen nachbearbeiten

Absetzungen und erforderliche Widersprüche werden im vereinbarten Umfang bearbeitet.

Übersicht erhalten

Die Praxis erhält die Aufschlüsselung der bearbeiteten Abrechnung und das Zahlungsavis.

Auszahlung erhalten

Der aktuelle Auszahlungsstandard beträgt 21 Werktage ab Einreichung beim Kostenträger.

Mit SMART.VO oder unabhängig davon

SMART.VO unterstützt Praxen dabei, abrechnungsrelevante Verordnungs- und Leistungsdaten zu erfassen, zu prüfen und für die Übergabe vorzubereiten. Das HENARA Abrechnungszentrum übernimmt anschließend die vereinbarten Dienstleistungsschritte.

Beide Angebote bleiben getrennt: Der Abrechnungsservice kann ohne SMART.VO genutzt werden.

SMART.VO kennenlernen

Abrechnung auslagern oder selbst abrechnen?

Beim Auslagern übernimmt HENARA die vertraglich vereinbarten Prüf-, Abrechnungs- und Folgeprozesse. Bei der Selbstabrechnung bleibt die Praxis für die Durchführung verantwortlich und kann dafür bestätigte Funktionen von SMART.VO nutzen.

Selbstabrechnung mit SMART.VO ansehen

Individuelles Angebot und persönlich unterstützter Wechsel

Die konkreten Konditionen hängen vom Fachbereich und vom vereinbarten Leistungsumfang ab. Interessenten erhalten ein individuelles Angebot.

Wir gestalten den Wechsel zum HENARA Abrechnungszentrum so unkompliziert wie möglich und unterstützen persönlich bei den erforderlichen Schritten. Ausgangssituation, Startzeitpunkt sowie Vertrags- und Verfahrensdetails klären wir gemeinsam im Beratungsgespräch.

Häufige Fragen zum HENARA Abrechnungszentrum

Brauche ich SMART.VO für den HENARA Abrechnungsservice?

Nein. Der Service kann mit SMART.VO, mit einer anderen Praxissoftware oder ohne eigene Praxissoftware genutzt werden.

Was passiert bei Absetzungen und Widersprüchen?

HENARA prüft Absetzungen und bearbeitet erforderliche Widersprüche im vereinbarten Umfang. Eine vollständige Vermeidung von Absetzungen oder ein erfolgreicher Widerspruch werden nicht garantiert.

Gehören Privat- und Zuzahlungsabrechnungen zum Standard?

Nein. Privat- und Zuzahlungsabrechnungen gehören nicht zum regulär angebotenen Standard.

Wann erfolgt die Auszahlung?

Der aktuelle Auszahlungsstandard beträgt 21 Werktage ab Einreichung beim Kostenträger.

Wie werden Preis und Leistungsumfang geklärt?

Die konkreten Konditionen werden nicht öffentlich ausgewiesen. Ein individuelles Angebot bildet den vereinbarten Preis- und Leistungsstand ab.

HENARA Abrechnungszentrum kennenlernen

Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, welche Leistungen abgerechnet werden sollen, welcher Übergabeweg geeignet ist und welcher Serviceumfang zur Praxis passt.

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