Therapiepraxis mit Abrechnungsunterlagen auf dem Schreibtisch

HENARA WISSEN / THEMENHUB

Heilmittelabrechnung: Ablauf und Absetzungen verstehen

Vier Wege für deinen Praxisalltag: vorbereiten, einreichen, Absetzungen klären und Ergebnisse nachhalten.

Zur Heilmittelabrechnung gehören die Prüfung der Verordnung und Leistungen, die vollständige Einreichung der Abrechnungsdaten und Unterlagen, die Bearbeitung von Rückfragen sowie der Abgleich von Ergebnis und Zahlung. Bei einer Absetzung prüfst du zuerst den betroffenen Vorgang und den Grund. Ob eine Korrektur oder ein begründeter Einwand möglich ist, hängt von den Regeln des jeweiligen Heilmittelbereichs und Kostenträgers ab.

Wo stehst du gerade?

Ich bereite eine Abrechnung vor

Prüfe frühzeitig, ob die Verordnung für die Behandlung ausreicht. Gleiche später die erbrachten Leistungen, Bestätigungen und Rechnungsdaten ab. Offene Angaben brauchen eine zuständige Person und einen nächsten Termin. Der Artikel Heilmittelabrechnung vorbereiten erklärt diese Reihenfolge. Für ärztliche GKV-Verordnungen der Physiotherapie gibt es dazu einen druckbaren Prüfbogen (PDF). Er gilt nicht unverändert für andere Heilmittelbereiche.

Ich möchte den Ablauf nach der Vorbereitung verstehen

Lege fest, wer die Abrechnung ausführt oder Unterlagen übergibt. Halte den vollständigen Eingang, Rückfragen, das Abrechnungsergebnis und die Zahlung nachvollziehbar fest. Heilmittelabrechnung durchführen zeigt die Stationen; das Ablaufblatt (PDF) sammelt die Daten eines konkreten Vorgangs. Es enthält keine pauschalen gesetzlichen Fristen.

Ich habe eine Absetzung erhalten

Ordne die Mitteilung zuerst einer Rechnung und einer konkreten Position zu. Prüfe die Begründung, die vorhandenen Belege und die einschlägige Regel. Der Artikel Absetzung bearbeiten und das Absetzungsprotokoll (PDF) helfen dabei, Korrektur, Einwand und Akzeptieren auseinanderzuhalten.

Ich will einer Absetzung widersprechen

Prüfe, ob die Kürzung nach den vorhandenen Daten und dem gültigen Vertrag falsch oder unklar ist. Bei GKV-Physiotherapie heißt der vertragliche Weg „Einspruch“ gegen die Beanstandung; andere Regelwerke können andere Begriffe und Anforderungen verwenden. Der Artikel Widerspruch gegen eine Absetzung prüfen zeigt, welche Begründung, Belege, Form und Frist du für deinen Fall kontrollieren musst.

Welcher Abrechnungsweg passt zu deiner Praxis?

Du kannst die Abrechnung selbst organisieren oder vereinbarte Aufgaben an einen Dienstleister geben. SMART.VO und Selbstabrechnung beschreiben den Softwareweg. Das HENARA Abrechnungszentrum ist eine gesonderte Dienstleistung und kann auch ohne SMART.VO genutzt werden. Die Lösung „Abrechnung organisieren“ hilft beim Vergleich der Wege. Welche Aufgaben übernommen werden, ergibt sich aus dem konkreten Angebot und Vertrag.

Vertiefung für besondere Fälle

Begriffe für deinen Abrechnungsalltag

Für die GKV-Physiotherapie kannst du Vorder- und Rückseite einer leeren Muster-13-Verordnung in der interaktiven HENARA-Verordnungsansicht ansehen. Sie ist eine Lernansicht; verbindlich sind Originalverordnung und geltender Vertrag.

Häufige Fragen

Was muss vor der Einreichung geklärt sein? Verordnung, tatsächliche und bestätigte Leistungen, Rechnungsdaten, fehlende Belege und Zuständigkeit. Die Pflichtfelder und Korrekturwege stehen im jeweils geltenden Vertrag; der Vorbereitungsartikel zeigt die Reihenfolge.

Ist eine Absetzung endgültig? Das hängt vom Grund und der einschlägigen Regel ab. Es kann eine zulässige Korrektur oder ein begründeter Einwand in Betracht kommen; manche Absetzungen bleiben bestehen. Beginne mit dem Absetzungsgrund und den Unterlagen.

Wer bearbeitet Rückfragen bei einem Dienstleister? Die Zuständigkeit richtet sich nach dem vereinbarten Leistungsumfang. Erfasse die Rückfrage samt Termin und verantwortlicher Person im Ablaufblatt (PDF).

Gibt es eine einheitliche Frist für Widersprüche? Nein. Prüfe Heilmittelbereich, Kostenträger und Vertrag. Der Vertiefungsartikel erläutert die GKV-Physiotherapie als konkreten Fall, ohne dessen Frist auf andere Bereiche zu übertragen.

Quellenstand: 28.09.2026. Fachbereichsregeln und Vertragsfassungen vor Anwendung prüfen.