
HENARA WISSEN / GLOSSAR
Leistungsbestätigung: Nachweis einer erbrachten Leistung
Wozu die Bestätigung dient und warum die Regeln je Leistungsart verschieden sind.
Eine Leistungsbestätigung hält fest, dass eine Leistung zu einem bestimmten Termin erbracht wurde. Sie ist ein wichtiger Nachweis für Dokumentation und Abrechnung. Wer bestätigt, in welcher Form und zu welchem Zeitpunkt, richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag und Leistungsweg.
Bei Heilmittelbehandlungen
Im GKV-Heilmittelbereich sind die Regeln des jeweiligen Fachbereichsvertrags entscheidend. Für Physiotherapie beschreibt die Vertragsanlage die Einträge auf der Verordnungsrückseite und die Bestätigung durch die versicherte Person. Voraus- und Sammelunterschriften sind dort ausgeschlossen. Die Heilmittelverordnung und der konkrete Leistungsnachweis müssen zusammenpassen.
Bei Rehasport und Funktionstraining
Für Gruppenangebote gelten eigene Teilnahme- und Nachweisregeln. Die Physiotherapie-Regel für eine Heilmittelverordnung darf nicht einfach auf Rehasport oder Funktionstraining übertragen werden. Maßgeblich sind der zuständige Träger und die geltenden Vereinbarungen.
Weiterlesen
Redaktioneller Stand: 28.09.2026. Quellen: GKV-Physiotherapie: Anlage 3a, BAR: Rahmenvereinbarung.
Für konkrete Verordnungen, Anerkennungen und Abrechnungen gelten die jeweils aktuellen Regeln des zuständigen Bereichs und Trägers.

