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Blankoverordnung abrechnen: Physio und Ergo getrennt
Blankoverordnung abrechnen: Leistungen, Ampelsystem und Zuzahlung für Physio und Ergo. Mit GKV-Stichtag 30. Juli 2026 und Übergangsregel zur Pauschale.
DIREKTE ANTWORT
Bei einer Blankoverordnung rechnest du die tatsächlich erbrachten Leistungen nach dem Vertrag deiner Disziplin ab. Physiotherapie und Ergotherapie nutzen unterschiedliche Positionsnummern und Mengeneinheiten. Für die richtige Abrechnung brauchst du die gültige Vergütungsanlage, die dokumentierten Leistungen und die Angaben auf der Verordnung. Die versorgungsbezogene GKV-Pauschale entfällt für Versorgungen, die am oder nach dem 30. Juli 2026 beginnen. Für früher begonnene Versorgungen gilt eine Übergangsregel.
Welche Unterlagen sind maßgeblich?
Die Verträge nach § 125a SGB V regeln die Blankoverordnung. Ihre indikationsspezifischen Anlagen beschreiben Leistungen und Ampelsystem; die Vergütungsanlagen nennen Positionen und Preise. Die Anlagen zu Verordnungsangaben und Abrechnung bestimmen, was auf dem Muster 13 und im Datensatz stehen muss.
Preise können sich ändern. Deshalb enthält dieser Artikel keine eigene Preisliste. Für einen Abrechnungsfall zählt die für den Leistungszeitpunkt gültige GKV-Vertragsfassung.
Versorgungsbezogene GKV-Pauschale: Was gilt seit dem 30. Juli 2026?
Nach § 125a Abs. 2 SGB V ist die gesonderte Pauschale für besondere Versorgungsverantwortung bei GKV-Blankoverordnungen für Versorgungen ausgeschlossen, die am oder nach dem 30. Juli 2026 begonnen haben. Das betrifft die Position 20524 in der Physiotherapie und 54503 in der Ergotherapie. Andere Leistungen der Blankoverordnung sind durch diese Änderung nicht gestrichen.
Hat die Versorgung vor dem Stichtag begonnen und war die Pauschale nach den vertraglichen Vereinbarungen abrechenbar, sieht das Gesetz eine Übergangsvergütung vor. Wann eine Versorgung als begonnen gilt, ist derzeit strittig: Die Gesetzesbegründung nennt die vor dem Stichtag erfolgte Vereinbarung eines konkreten Behandlungstermins als Beispiel; der GKV-Spitzenverband verlangt nach der gemeinsamen Verbandsmeldung eine zuvor tatsächlich erbrachte Diagnostik- oder Behandlungsleistung. Prüfe betroffene Altfälle daher einzeln und dokumentiere die maßgeblichen Termine und Leistungen. Die aktuelle Meldung zur GKV- und Beihilfepauschale erläutert den Streit und die getrennte Beihilferegel.
Physiotherapie: Leistungen und Behandlungseinheiten
In der Physiotherapie können neben den erbrachten Heilmitteln besondere Leistungen der Blankoverordnung abgerechnet werden. Die Vergütungsanlage nennt unter anderem 20522 Physiotherapeutische Diagnostik und 20523 Bedarfsdiagnostik. Die dort noch aufgeführte 20524 versorgungsbezogene Pauschale kommt nur im Rahmen der gesetzlichen Übergangsregel für vor dem 30. Juli 2026 begonnene Versorgungen in Betracht. Die physiotherapeutische Diagnostik erfolgt vor der Behandlung. Für die Bedarfsdiagnostik gelten die Voraussetzungen der indikationsspezifischen Anlage.
Das Ampelsystem zählt vorrangige und ergänzende Behandlungseinheiten. Die Schwellen unterscheiden sich nach den im ICD-Anhang beschriebenen Diagnosebereichen. Für Behandlungseinheiten in der roten Phase ist ein Abschlag von 9 Prozent vereinbart, soweit keine vertragliche Ausnahme greift. Die Krankenkasse berücksichtigt den Abschlag im Abrechnungsverfahren.
Vergütungsanlage Physiotherapie, gültig ab 01.01.2026 (PDF) · Indikationsspezifische Anlage (PDF)
Ergotherapie: eigene Positionen und Zeitintervalle
Für die Ergotherapie gelten eigene Positionsnummern. Die Vergütungsanlage nennt beispielsweise 54003 Analyse des ergotherapeutischen Bedarfs bei Therapiebeginn. Die dort noch aufgeführte 54503 versorgungsbezogene Pauschale ist für neue GKV-Versorgungen seit dem 30. Juli 2026 nicht mehr abrechenbar; bei zuvor begonnenen Versorgungen ist die Übergangsregel zu prüfen. PD und BD sind physiotherapeutische Positionen und dürfen hier nicht übernommen werden.
Ergotherapeutische Behandlungen werden nach den vereinbarten 15-Minuten-Zeitintervallen abgerechnet. Die Anlage regelt auch ein Zeitintervall für Vor- und Nachbereitung einschließlich Verlaufsdokumentation pro Behandlungstermin. Im Ampelsystem zählen diese Intervalle mit. Die Grenzen unterscheiden sich zwischen SB1 und PS3/PS4; auf Intervalle in der roten Phase fällt nach Vertrag ein Abschlag von 9 Prozent an, sofern keine Ausnahme greift.
Vergütungsanlage Ergotherapie, gültig ab 01.07.2026 (PDF) · Indikationsspezifische Anlage (PDF)
Was bedeutet das Ampelsystem für die Abrechnung?
Grüne und weitere Phasen
Die vereinbarten Schwellen ordnen den Leistungsumfang einer Phase zu. Sie sind je Disziplin und Diagnosebereich verschieden. Für die konkrete Verordnung zählt die passende Vertragsanlage.
Rote Phase
Leistungen können weiterhin medizinisch erforderlich sein. Für die in der roten Phase liegenden Einheiten oder Zeitintervalle ist ein 9-Prozent-Abschlag vereinbart. Die Anlage nennt Ausnahmen, etwa für langfristigen Heilmittelbedarf und besonderen Verordnungsbedarf.
Die rote Phase ist keine allgemeine Obergrenze für Therapie. Sie ändert unter den Vertragsbedingungen die Vergütung. Welche Einheiten betroffen sind, muss je Vertrag und Diagnose geprüft werden.
Wie wird die Zuzahlung behandelt?
Auch bei der Blankoverordnung gelten Zuzahlungsregeln. Die tatsächliche Höhe hängt von den erbrachten Leistungen und den vertraglich vorgesehenen Zuzahlungsbeträgen ab. In den Vergütungsanlagen ist die versorgungsbezogene Pauschale ohne Zuzahlung aufgeführt. Das ist nur für Fälle relevant, in denen sie nach der Stichtags- und Übergangsregel überhaupt noch abgerechnet werden darf.
Eine vorab pauschal genannte Gesamtsumme kann den späteren Therapieverlauf nicht zuverlässig abbilden. Prüfe für den Einzelfall die gültige Vergütungsanlage und die Befreiungslage.
Prüfliste vor der Abgabe
- Vertragsbereich: Physio oder Ergo, Diagnosebereich und Blankoverordnungskennzeichen stimmen.
- Leistungen: Erbrachte Maßnahmen und Diagnostik beziehungsweise Bedarfsanalyse sind korrekt zugeordnet. Die Pauschale 20524 oder 54503 ist nur bei einer nach § 125a SGB V zulässigen Altversorgung angesetzt.
- Nachweise: Termine, Leistungen und erforderliche Bestätigungen entsprechen der jeweiligen Anlage.
- Ampel: Behandlungseinheiten oder Zeitintervalle sind dem richtigen Diagnosebereich zugeordnet; Ausnahmen sind geprüft.
- Vergütung: Positionsnummern, Preise und Zuzahlungen stammen aus der für den Leistungszeitpunkt gültigen Anlage.
Häufige Fragen
Sind PD und BD bei Ergo abrechenbar?
Nein. Diese Positionen gehören zur physiotherapeutischen Blankoverordnung. Die Ergotherapie hat eigene Positionen, darunter die Analyse des ergotherapeutischen Bedarfs.
Ist die rote Ampel ein Behandlungsverbot?
Nein. Sie bezeichnet im Vertrag einen Bereich mit Vergütungsabschlag für bestimmte Leistungen. Die medizinische Notwendigkeit und die jeweilige Vertragsregel bleiben maßgeblich.
Kann ich einen alten Preis aus einer Übersicht übernehmen?
Für die Abrechnung musst du die zum Leistungszeitpunkt gültige Vergütungsanlage prüfen. Die GKV-Vertragsübersicht führt die veröffentlichten Fassungen.
Abrechnung im Praxisalltag organisieren
Die Vertragsregeln erklären, was bei der Blankoverordnung abzurechnen ist. Für den Praxisablauf musst du zusätzlich entscheiden, welche Aufgaben dein Team selbst bearbeitet und welche es abgibt. Die Übersicht „Abrechnung organisieren“ zeigt Selbstabrechnung, Abrechnungsservice und die Kombination beider Wege. Die konkreten Leistungen und Voraussetzungen klärst du für deine Praxis. Physiotherapeutische Blankoverordnungen gehören auch zum regulären Angebot des HENARA Abrechnungszentrums. Welche Aufgaben im konkreten Auftrag übernommen werden, vereinbarst du mit HENARA.
Quellen und Stand
Quellenstand: 27.09.2026. Gesetzliche Stichtags- und Übergangsregel: § 125a Abs. 2 SGB V. Stand der unterschiedlichen Auslegung des Versorgungsbeginns: HENARA-Magazin, September-Update. Für die Physiotherapie gelten die auf dem GKV-Portal veröffentlichten Vergütungsanlage ab 01.01.2026 und die indikationsspezifische Anlage. Für die Ergotherapie gilt die Vergütungsanlage ab 01.07.2026 mit der eigenen indikationsspezifischen Anlage. Alle aktuellen Vertragsunterlagen beim GKV-Spitzenverband. Vor einer konkreten Abrechnung ist die gültige Fassung erneut zu prüfen.

