

HENARA WISSEN / FACHARTIKEL
Blankoverordnung: Welche Diagnosen sind zugelassen?
Geltende Diagnosegruppen in Physiotherapie (Schulter) und Ergotherapie
DIREKTE ANTWORT
Eine Blankoverordnung ist nur für die vertraglich festgelegten Diagnosen möglich. In der Physiotherapie muss die Verordnung die Diagnosegruppe EX mit einem ICD-10-Code aus dem aktuellen Anhang für Schultererkrankungen verbinden. In der Ergotherapie sind die Diagnosegruppen SB1, PS3 und PS4 vorgesehen. Entscheidend sind die Angaben auf der konkreten Verordnung und die jeweils gültige Vertragsanlage.
Warum reicht die Diagnosebezeichnung allein nicht?
„Schulterbeschwerden“ oder „psychische Erkrankung“ beschreibt noch nicht, ob eine Blankoverordnung vorliegt. Der Geltungsbereich wird im jeweiligen Vertrag genauer festgelegt. Prüfe deshalb Diagnosegruppe, ICD-10-Code und die weiteren erforderlichen Verordnungsangaben zusammen. Eine reguläre Heilmittelverordnung wird durch eine passende Erkrankung nicht automatisch zur Blankoverordnung.
Alle Verträge und Anlagen nach § 125a SGB V beim GKV-Spitzenverband
Physiotherapie: Diagnosegruppe EX und gelisteter ICD-Code
Für die physiotherapeutische Blankoverordnung ist derzeit der vertraglich geregelte Bereich der Schultererkrankungen vorgesehen. Die indikationsspezifische Anlage verlangt die Kombination aus Diagnosegruppe EX und einem ICD-10-Code des aktuellen Anhangs 1. Im Anhang stehen beispielsweise M75.0 (Frozen Shoulder) und M75.4 (Impingement-Syndrom der Schulter). Diese Beispiele ersetzen die vollständige Liste nicht.
Praxisfrage: Stehen Diagnosegruppe EX und ein im aktuellen Anhang enthaltener Code auf der Verordnung? Erst danach lassen sich die weiteren Angaben und die Annahmebedingungen prüfen.
Der Anhang unterscheidet zudem verschiedene Diagnosebereiche mit unterschiedlichen Ampelgrenzen. Die Grenzen gehören in die Therapieplanung und Abrechnung, nicht in eine pauschale Aussage über alle Schulterdiagnosen.
Aktueller ICD-Anhang für die Physiotherapie (PDF) · Indikationsspezifische Anlage 1 (PDF)
Ergotherapie: drei Diagnosegruppen
In der Ergotherapie umfasst die Blankoverordnung die Diagnosegruppen SB1, PS3 und PS4. Die Gruppen decken unterschiedliche Erkrankungen und Behandlungsaufgaben ab:
SB1
Erkrankungen der Wirbelsäule, Gelenke und Extremitäten mit motorisch-funktionellen Schädigungen. Die Anlage nennt unter anderem Gelenkerkrankungen und Operationsfolgen als Beispiele.
PS3
Wahnhafte und affektive Störungen sowie Abhängigkeitserkrankungen. Der Heilmittelkatalog nennt dazu unter anderem depressive Störungen und Abhängigkeitssyndrome.
PS4
Dementielle Syndrome. Die Anlage nennt unter anderem Morbus Alzheimer als Beispiel.
Wichtig für alle drei
Beispiele sind keine eigenständige Freigabeliste. Maßgeblich sind die Diagnosegruppe, die Verordnungsangaben und die Regeln der ergotherapeutischen Vertragsanlage.
Indikationsspezifische Anlage für SB1, PS3 und PS4 (PDF) · Notwendige Verordnungsangaben (PDF)
So prüfst du den Geltungsbereich
- Disziplin bestimmen: Physiotherapie und Ergotherapie haben getrennte Verträge.
- Verordnungsart und Angaben prüfen: Liegt eine Blankoverordnung mit den für die Disziplin erforderlichen Angaben vor?
- Diagnose abgleichen: Für Physio EX und ICD-Anhang; für Ergo SB1, PS3 oder PS4 und die dazugehörige Anlage.
- Aktuelle Fassung öffnen: Nutze für die konkrete Entscheidung die auf dem GKV-Portal geführten Vertragsunterlagen.
Häufige Fragen
Ist jede Schulterdiagnose für die physiotherapeutische Blankoverordnung geeignet?
Nein. Maßgeblich ist die Kombination aus Diagnosegruppe EX und einem ICD-10-Code aus dem aktuellen Vertragsanhang. Ein allgemeiner Hinweis auf eine Schultererkrankung genügt nicht.
Gilt eine Blankoverordnung auch für Logopädie oder Podologie?
Die hier beschriebenen Regelungen beziehen sich auf die bestehenden Verträge für Physiotherapie und Ergotherapie. Für andere Heilmittelbereiche darf ihr Geltungsbereich nicht übernommen werden. Prüfe dafür stets die aktuellen Verträge.
Ändern sich die Diagnosebereiche?
Vertragspartner können Anlagen ändern oder erweitern. Deshalb führt dieser Artikel zur jeweils veröffentlichten Vertragsfassung und verzichtet auf eine selbst gepflegte vollständige Codeliste.
Quellen und Stand
Quellenstand: 25.09.2026. Grundlage sind die Verträge und Anlagen des GKV-Spitzenverbands nach § 125a SGB V, insbesondere Anhang 1 für Physiotherapie sowie die indikationsspezifische Anlage für Ergotherapie. Vor einer konkreten Verordnungsentscheidung ist die aktuelle Fassung zu prüfen.

