
HENARA WISSEN / FACHARTIKEL
Heilmittelabrechnung vorbereiten: Was prüfst du vor der Einreichung?
Verordnung, Leistungsnachweise und Rechnungsdaten vor der Einreichung im Blick behalten.
1. Schau zuerst auf die Vorderseite
Die Verordnung prüfst du bereits vor der ersten Behandlung. Für die genannte GKV-Physiotherapie sind unter anderem die versicherte Person und ihre Krankenkasse, das Ausstellungsdatum, die Diagnose, das konkrete Heilmittel sowie Arztstempel und Arztunterschrift für den Behandlungsbeginn wesentlich. Fehlt eine dieser Angaben, beginne nicht einfach mit der Annahme, dass du sie später ergänzen kannst. Prüfe die passende Zeile in Anlage 3a des Physiotherapievertrags: Dort steht, wer einen Fehler berichtigen darf und bis wann. Der Glossarbegriff Heilmittelverordnung erklärt die Rolle des Dokuments.
So gehst du vor: Markiere die fehlende oder unklare Angabe, notiere die Regelstelle und kläre die Änderung mit der zuständigen Stelle. Dokumentiere, wann die Verordnung erneut geprüft wird.
2. Drehe die Verordnung um: Jeder Termin braucht einen Nachweis
Auf der Rückseite hältst du bei diesem Physiotherapie-Fall die Behandlungstage und Maßnahmen fest. Die versicherte Person bestätigt die erhaltene Behandlung je Termin. Voraus- und Sammelunterschriften sind nach Anlage 3a ausgeschlossen. Bei Manueller Lymphdrainage kommt die Dauer jeder Sitzung hinzu. Vergleiche die Rückseite mit dem, was tatsächlich behandelt wurde. Der Glossarbegriff Leistungsbestätigung erklärt, weshalb dieser Nachweis zur Abrechnung gehört.

Im Bild: Oben stehen Datum, Maßnahme, Leistungserbringer und Unterschrift je Behandlung. Unten folgen die Abrechnungsfelder. Die Darstellung stammt aus der HENARA-Verordnungsansicht und ist eine Lernansicht, kein verbindlicher Originalvordruck und keine automatische Freigabe der Abrechnung.
Beispiel: Du hast sechs Behandlungen erbracht, findest auf der Rückseite aber nur fünf Bestätigungen. Rechne den Vorgang nicht blind als vollständig ab. Prüfe den fehlenden Termin und den nach Vertrag zulässigen Weg; trage keine Unterschrift stellvertretend nach.
3. Gleiche die Abrechnungsdaten ab
Die Zahl und Art der abgerechneten Leistungen müssen zu Verordnung und Nachweis passen. Kontrolliere für den genannten Physiotherapie-Fall auch Rechnungs- und Belegnummer, Institutionskennzeichen (IK), Praxisstempel und Unterschrift. Die Anforderungen stehen in Anlage 3a und § 18 des Physiotherapievertrags. Kläre offene Korrekturen, bevor du Daten und Unterlagen einreichst oder übergibst.
Dein kurzer Abschlusscheck
- Die Verordnung wurde nach dem passenden Vertrag geprüft; offene Felder sind geklärt.
- Jeder abgerechnete Termin passt zu Maßnahme und Bestätigung.
- Rechnungsdaten und Nachweise gehören zum selben Vorgang.
- Es ist klar, wer einreicht oder an den Dienstleister übergibt und wer Rückfragen beantwortet.
Nutze die Einreichungs-Checkliste (PDF) zum Abhaken. Der nächste Artikel zeigt, was nach dieser Prüfung passiert. Wer die Abrechnung übernimmt, hängt von eurem Weg ab: Selbstabrechnung mit SMART.VO oder eine vereinbarte Dienstleistung durch das HENARA Abrechnungszentrum.
Quellenstand: GKV-Spitzenverband, Physiotherapievertrag § 18 und Anlage 3a, geprüft am 28.09.2026. Die HENARA-Verordnungsansicht ist ein Anschauungsangebot; maßgeblich bleiben die jeweils gültigen Verträge und Originalunterlagen.

