

HENARA WISSEN / GLOSSAR
Heilmittel-Richtlinie: Regeln für die Verordnung
Welche Aufgabe die Richtlinie hat und wo die aktuelle Fassung steht.
Die Heilmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses regelt die vertragsärztliche Verordnung von Heilmitteln in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie beschreibt die Grundsätze der Verordnung und enthält den Heilmittelkatalog. Für zahnärztliche Verordnungen gilt eine eigene Richtlinie.
Was regelt sie konkret?
Die Richtlinie und der Katalog ordnen Heilmittel den jeweiligen Indikationen zu und beschreiben Verordnungsvoraussetzungen. Die konkrete Versorgung und Abrechnung durch Praxen richten sich zusätzlich nach den jeweils geltenden Verträgen. Der Glossarbegriff Heilmittelverordnung erklärt den Bezug zur einzelnen Verordnung.
Was gilt bei einer Blankoverordnung?
Die Blankoverordnung ist eine besondere Versorgung nach § 125a SGB V. Diagnosebereich, therapeutischer Entscheidungsspielraum und Abrechnung ergeben sich aus den dazugehörigen Verträgen und Anlagen. Die allgemeinen Regeln der Richtlinie ersetzen diese Vertragsprüfung nicht.
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Redaktioneller Stand: 28.09.2026. Quellen: G-BA: Heilmittel-Richtlinie, G-BA: Zahnärztliche Heilmittel-Richtlinie, GKV-Heilmittel: Verträge.
Für konkrete Verordnungen, Anerkennungen und Abrechnungen gelten die jeweils aktuellen Regeln des zuständigen Bereichs und Trägers.

