Offenes Anatomiebuch und Kniemodell als Symbol für den Glossarbegriff Heilmittelversorgung
Anatomiebuch und Kniemodell als Motiv für den Heilmittelkatalog

HENARA WISSEN / GLOSSAR

Heilmittelkatalog: Was regelt er?

Indikationen, verordnungsfähige Heilmittel und Mengen im Überblick.

Der Heilmittelkatalog ist der zweite Teil der Heilmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses. Er ordnet Diagnosegruppen und Leitsymptomatiken die verordnungsfähigen Heilmittel zu. Außerdem nennt er unter anderem Höchstmengen je Verordnung, orientierende Behandlungsmengen und Frequenzempfehlungen. Er ist keine Preisliste und ersetzt nicht die medizinische Entscheidung im Einzelfall.

Wie ist der Katalog aufgebaut?

Die Einträge sind nach Heilmittelbereichen und Diagnosegruppen gegliedert. Zur jeweiligen Gruppe stehen die Leitsymptomatik, das Therapieziel und die verordnungsfähigen Maßnahmen. Der G-BA-Heilmittelkatalog enthält zusätzlich Mengen und Frequenzempfehlungen; Beispieldiagnosen sind keine abschließende Diagnoseliste.

Bestimmt der Katalog automatisch die Behandlung?

Nein. Die Auswahl und Menge müssen zum konkreten medizinischen Bedarf passen. Die im Katalog genannte Höchstmenge je Verordnung begrenzt grundsätzlich einen einzelnen Vordruck; die orientierende Behandlungsmenge beschreibt den üblichen Umfang im Verordnungsfall. Weder Menge noch Frequenz müssen ausgeschöpft werden. Der Verordnungs-Hub erklärt die Anwendung im Ablauf.

Wie unterscheidet er sich von der Heilmittel-Richtlinie?

Die Heilmittel-Richtlinie enthält die allgemeinen Regeln für die vertragsärztliche GKV-Verordnung. Der Katalog ist ihr Teil mit der Zuordnung von Indikationen und Maßnahmen. Für die vertragszahnärztliche Versorgung gilt eine eigene Heilmittel-Richtlinie mit eigenem Katalog.

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Redaktioneller Stand: 01.10.2026. Quellen: G-BA: Heilmittel-Richtlinie und Katalog, G-BA: Heilmittelkatalog.

Die genannten Regeln beziehen sich auf die vertragsärztliche GKV-Heilmittelversorgung; konkrete Fälle und spätere Änderungen sind anhand der dann gültigen Regeln zu prüfen.