Offenes Anatomiebuch und Kniemodell als Symbol für den Glossarbegriff Heilmittelversorgung
Anatomiebuch und Kniemodell als Motiv für therapeutische Heilmittel

HENARA WISSEN / GLOSSAR

Heilmittel: Was zählt dazu?

Therapeutische Leistungen im GKV-Kontext verständlich erklärt.

Heilmittel sind therapeutische Leistungen, die bei medizinischem Bedarf verordnet und erbracht werden können. Im GKV-Bereich regeln § 32 SGB V und die Heilmittel-Richtlinie den Anspruch und die vertragsärztliche Verordnung. Dazu gehören je nach Indikation beispielsweise Physiotherapie, Ergotherapie, Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie, Podologie und Ernährungstherapie.

Wie unterscheiden sich Heilmittel und Hilfsmittel?

Ein Heilmittel ist eine therapeutische Leistung. Ein Hilfsmittel ist dagegen in der Regel ein Gegenstand, etwa eine Gehhilfe oder Orthese; für Hilfsmittel gelten eigene Regeln nach § 33 SGB V. Arzneimittel wie Medikamente sind ebenfalls eine andere Leistungsart. Auch Rehasport und Funktionstraining haben eigene Regeln.

Wer legt fest, was verordnet werden kann?

Die Heilmittel-Richtlinie und ihr Katalog legen für die vertragsärztliche GKV-Versorgung fest, welche Heilmittel bei welchen Indikationen verordnungsfähig sind. Für zahnärztliche Verordnungen gibt es eine eigene Richtlinie. Die Behandlung muss zum konkreten medizinischen Bedarf passen; aus einem Krankheitsnamen allein folgt keine bestimmte Therapie.

Was bedeutet Heilmittelversorgung?

Heilmittelversorgung bezeichnet den gesamten Weg von Bedarf und Verordnung über die Behandlung bis zur Abrechnung. Der Wissenshub führt zu den Zusammenhängen und Daten, während dieser Eintrag den Grundbegriff erklärt.

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Redaktioneller Stand: 01.10.2026. Quellen: § 32 SGB V, § 33 SGB V, G-BA: Heilmittel-Richtlinie.

Die genannten Regeln beziehen sich auf die vertragsärztliche GKV-Heilmittelversorgung; konkrete Fälle und spätere Änderungen sind anhand der dann gültigen Regeln zu prüfen.