Mood Bild zur Blankoverordnung Diagnosegruppen

Die Blankoverordnung gilt nicht für alle Heilmittel und nicht für alle Diagnosen. Sie ist aktuell auf klar definierte Diagnosegruppen beschränkt. Wer wissen möchte, ob sie im eigenen Praxisalltag anwendbar ist, muss deshalb zuerst den Geltungsbereich verstehen.

Warum ist die Blankoverordnung auf bestimmte Diagnosen begrenzt?

Die Blankoverordnung ist eine besondere Form der Heilmittelverordnung. Sie erweitert die Entscheidungsbefugnis des Therapeuten – überträgt aber gleichzeitig mehr Verantwortung. Deshalb wurde sie nicht pauschal für alle Indikationen eingeführt, sondern zunächst nur für ausgewählte Diagnosegruppen.

Die Grundlage dafür ist die Heilmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Dort ist genau festgelegt, für welche Indikationsgruppen die Blankoverordnung zulässig ist.

Blankoverordnung in der Physiotherapie: Fokus auf Schulterdiagnosen

Seit dem 1. November 2024 gilt die Blankoverordnung in der Physiotherapie zunächst für bestimmte Schulterdiagnosen. Diese sind in der Heilmittel-Richtlinie der Diagnosegruppe EX zugeordnet.

Das bedeutet:
• Die ärztliche Diagnose muss einer entsprechenden Schulter-Indikation entsprechen.
• Nur dann darf eine Blankoverordnung ausgestellt werden.
• Andere physiotherapeutische Diagnosen sind aktuell nicht einbezogen.

Wichtig: Nicht jede Schulterbeschwerde automatisch fällt unter die Blankoverordnung. Entscheidend ist die konkrete Zuordnung zur definierten Diagnosegruppe.

typische Diagnosen Blankoverordnung Physiotherapie (Schulter)

Die Blankoverordnung gilt in der Physiotherapie aktuell für definierte Schulterdiagnosen innerhalb der vorgesehenen Diagnosegruppe. Typische Beispiele sind:

  • Degenerative und entzündliche Erkrankungen,
    • Schultergelenksarthrose (z. B. M19.-)
    • Adhäsive Kapsulitis („Frozen Shoulder“, z. B. M75.0)
    • Impingement-Syndrom
    • Tendinopathien der Rotatorenmanschette
  • Traumatische Verletzungen und Operationsfolgen
    • Rotatorenmanschettenruptur (z. B. M75.1)
    • Schulterluxation
    • Frakturen im Schulterbereich (z. B. S42.-)
    • Zustand nach operativer Schulterbehandlung
  • Endoprothetische Versorgung
    • Nachbehandlung nach Implantation einer Schulterprothese

Wichtig: Maßgeblich ist die exakte Zuordnung der ärztlichen Diagnose zur vorgesehenen Diagnosegruppe der Heilmittel-Richtlinie. Nicht jede Schulterbeschwerde fällt automatisch unter die Blankoverordnung.

Was bedeutet „Diagnosegruppe“?

Eine Diagnosegruppe ist eine systematische Zuordnung medizinischer Diagnosen zu einem bestimmten therapeutischen Versorgungsbereich. Die Heilmittel-Richtlinie ordnet ICD-Codes bestimmten Indikationsgruppen zu. Diese Indikationsgruppen legen fest:
• welche Heilmittel grundsätzlich möglich sind,
• in welchem Umfang verordnet werden darf,
• und welche besonderen Regelungen gelten.

Die Blankoverordnung knüpft genau an diese Systematik an.
Blankoverordnung bedeutet daher nicht „freie Therapie bei jeder Diagnose“, sondern „erweiterte Entscheidungsfreiheit innerhalb einer definierten Diagnosegruppe“.

Blankoverordnung in der Ergotherapie

In der Ergotherapie gilt die Blankoverordnung seit dem 1. April 2024. Auch hier ist sie nicht allgemein gültig, sondern auf bestimmte Diagnosegruppen beschränkt, die in der Heilmittel-Richtlinie festgelegt sind. Die konkrete Anwendung hängt davon ab, ob die ärztliche Diagnose einer dieser Gruppen zugeordnet ist.

Die Systemlogik ist identisch zur Physiotherapie:
• Arzt stellt Diagnose.
• Diagnose gehört zu einer zugelassenen Gruppe.
• Therapeut erhält erweiterten Entscheidungsspielraum innerhalb dieses Rahmens.

typische Diagnosen Blankoverordnung Ergotherapie

In der Ergotherapie gilt die Blankoverordnung für definierte Diagnosegruppen gemäß Heilmittel-Richtlinie. Diese betreffen insbesondere:

  • Störungen der Bewegungs- und Handlungsfähigkeit
    • Funktionseinschränkungen nach orthopädischen Erkrankungen
    • Einschränkungen nach Verletzungen oder Operationen
  • Neurologische Erkrankungen
    • z. B. nach Schlaganfall
    • neurodegenerative Erkrankungen mit alltagsrelevanten Einschränkungen
  • Psychische Erkrankungen mit funktioneller Beeinträchtigung
    • Störungen mit deutlicher Einschränkung der Selbstversorgung
    • komplexe psychische Erkrankungen mit ergotherapeutischem Behandlungsbedarf

Auch hier gilt: Entscheidend ist die konkrete Zuordnung der ärztlichen Diagnose zur zugelassenen Diagnosegruppe.

Was gilt nicht?

Die Blankoverordnung gilt derzeit nicht:
• für andere physiotherapeutische Indikationen außerhalb der definierten Schulter-Diagnosegruppe,
• nicht für alle ergotherapeutischen Diagnosen,
• nicht für die Logopädie,
• nicht für Podologie,
• nicht für Behandlungen ohne ärztliche Verordnung.

Sie ist außerdem kein Direktzugang. Eine ärztliche Verordnung bleibt Voraussetzung.

Typische Missverständnisse

„Gilt die Blankoverordnung für alle Schulterdiagnosen?“
Nein. Entscheidend ist die exakte Zuordnung zur vorgesehenen Diagnosegruppe in der Heilmittel-Richtlinie.

„Kann ich sie bei Bandscheibenproblemen anwenden?“
Aktuell nicht, da diese nicht zur definierten Schulter-Diagnosegruppe gehören.

„Ist das jetzt allgemeine Therapiefreiheit?“
Nein. Der Handlungsspielraum ist erweitert, aber weiterhin an Diagnosegruppe und Wirtschaftlichkeitsgrundsatz gebunden.

Warum ist der Geltungsbereich so wichtig?

Der Geltungsbereich bestimmt, ob eine Blankoverordnung überhaupt zulässig ist. Wenn eine Diagnose nicht zu den definierten Gruppen gehört, darf die Behandlung nicht im Rahmen der Blankoverordnung erfolgen.

Für Praxen bedeutet das:
• Die Diagnose auf der Verordnung muss geprüft werden.
• Die Zuordnung zur Diagnosegruppe muss nachvollziehbar sein.
• Eine falsche Einordnung kann Auswirkungen auf die Abrechnung haben.

Details zur Abrechnung sind jedoch ein eigenes Thema.

Perspektive: Wird die Blankoverordnung ausgeweitet?

Die Blankoverordnung wurde zunächst bewusst begrenzt eingeführt. Ziel ist es, Erfahrungen zu sammeln und die Auswirkungen auf Versorgungsqualität und Wirtschaftlichkeit zu beobachten. Eine Ausweitung auf weitere Diagnosegruppen ist grundsätzlich möglich, aber nicht automatisch vorgesehen. Änderungen erfolgen ausschließlich über Anpassungen der Heilmittel-Richtlinie.

Zusammenfassung

  • Die Blankoverordnung gilt nur für bestimmte Diagnosegruppen.
  • In der Physiotherapie betrifft sie aktuell Schulterdiagnosen innerhalb der definierten Gruppe EX.
  • In der Ergotherapie gilt sie für festgelegte Diagnosegruppen gemäß Heilmittel-Richtlinie.
  • Eine ärztliche Diagnose bleibt Voraussetzung.
  • Nicht jede Diagnose erlaubt die Anwendung der Blankoverordnung.

Wer die Blankoverordnung anwenden möchte, muss deshalb immer zuerst prüfen, ob die zugrunde liegende Diagnose zur zugelassenen Gruppe gehört.