Blankoverordnung: Grundlagen, Ablauf und Abrechnung2026-03-05T18:51:22+01:00

Blankoverordnung

Grundlagen, Diagnosen, Praxisablauf und Abrechnung verständlich erklärt

Was ist eine Blankoverordnung?

Die Blankoverordnung ist eine besondere Form der Heilmittelverordnung. Der Arzt stellt dabei nur die Diagnose, überlässt aber die konkrete Therapieplanung dem Therapeuten. Das bedeutet: Der Therapeut entscheidet selbst, welche Behandlung durchgeführt wird, wie oft sie stattfindet und wie lange sie dauert.

Damit unterscheidet sich die Blankoverordnung deutlich von der klassischen Heilmittelverordnung. Bei einer klassischen Verordnung legt der Arzt bereits fest:

  • welches Heilmittel durchgeführt wird
  • wie viele Behandlungen erfolgen
  • in welchem Abstand sie stattfinden.

Bei der Blankoverordnung ist diese Entscheidung Teil der therapeutischen Arbeit. Der Therapeut übernimmt damit eine aktivere Rolle im Behandlungsprozess. Er analysiert den Zustand des Patienten, erstellt einen Therapieplan und passt die Behandlung im Verlauf an.

Die Blankoverordnung wird derzeit in der Physiotherapie und der Ergotherapie eingesetzt. Sie ist Teil der gesetzlichen Heilmittelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Ziel dieser Verordnungsform ist es, die Behandlung flexibler und bedarfsgerechter zu gestalten. Therapeuten können ihre fachliche Expertise stärker einbringen und Therapien individueller anpassen.

Wichtige Begriffe im Zusammenhang mit der Blankoverordnung

  • Heilmittel
    Heilmittel sind therapeutische Leistungen wie:
    • Physiotherapie
    • Ergotherapie
    • Logopädie.

    Sie werden von Ärzten verordnet und von Therapeuten durchgeführt.

  • Heilmittelverordnung
    Eine Heilmittelverordnung ist ein ärztliches Rezept für therapeutische Behandlungen. Sie bildet die Grundlage für die Behandlung und die spätere Abrechnung mit den Krankenkassen.
  • Heilmittelrichtlinie
    Die Heilmittelrichtlinie regelt in Deutschland, wann und wie Heilmittel verordnet werden dürfen. Sie wird vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) festgelegt und gilt für alle gesetzlichen Krankenkassen.

Unterschied zur klassischen Heilmittelverordnung

Klassische Verordnung

Blankoverordnung

Arzt legt Therapie fest

Therapeut legt Therapie fest

Arzt bestimmt Anzahl der Behandlungen

Therapeut entscheidet über Anzahl

starre Vorgaben

flexible Therapieplanung

Therapeut führt Behandlung aus

Therapeut plant und steuert Behandlung

Bedeutung für Therapeuten

Mit der Blankoverordnung wächst die fachliche Verantwortung der Therapeuten. Sie müssen:

  • den Patienten selbstständig beurteilen
  • eine geeignete Therapie auswählen
  • die Behandlung dokumentieren
  • wirtschaftlich arbeiten.

Diese neue Rolle ist ein wichtiger Schritt hin zu einer stärkeren therapeutischen Autonomie.

Warum wurde die Blankoverordnung eingeführt?

Die Blankoverordnung wurde eingeführt, um die Heilmittelversorgung flexibler, effizienter und patientenorientierter zu gestalten. In der klassischen Heilmittelverordnung legt der Arzt bereits fest:

  • welches Heilmittel durchgeführt wird
  • wie viele Behandlungen erfolgen
  • in welchem Abstand sie stattfinden.

Diese festen Vorgaben können im Praxisalltag jedoch problematisch sein. Therapeuten sehen den Patienten meist mehrfach über einen längeren Zeitraum und können den Therapieverlauf oft besser beurteilen. Die Blankoverordnung soll deshalb ermöglichen, dass therapeutische Entscheidungen stärker von den behandelnden Therapeuten getroffen werden.

Damit verändert sich die Rollenverteilung im Gesundheitssystem: Ärzte stellen weiterhin die medizinische Diagnose, Therapeuten übernehmen stärker die Planung der Behandlung. Diese Aufteilung soll die Versorgung effizienter machen und die therapeutische Fachkompetenz stärker nutzen.

Hintergrund im deutschen Gesundheitssystem

Die Einführung der Blankoverordnung ist Teil einer breiteren Entwicklung im Gesundheitswesen. Ziel ist es, die Versorgung stärker am tatsächlichen Bedarf der Patienten auszurichten. In der Vergangenheit wurde kritisiert, dass starre Heilmittelverordnungen häufig zu Problemen führen, zum Beispiel:

  • zu wenig Behandlungseinheiten für komplexe Beschwerden
  • unpassende Behandlungsintervalle
  • unnötige Arzttermine nur für neue Verordnungen.

Mit der Blankoverordnung können Therapeuten die Behandlung dynamisch anpassen, ohne dass für jede Änderung eine neue ärztliche Verordnung nötig ist.

Modellprojekte und Entwicklung

Bevor die Blankoverordnung in die Regelversorgung aufgenommen wurde, gab es mehrere Modellprojekte im Heilmittelbereich. Diese Projekte sollten untersuchen:

  • ob Therapeuten Therapieentscheidungen wirtschaftlich treffen
  • ob die Behandlungsergebnisse stabil bleiben
  • ob sich die Versorgung für Patienten verbessert.

Die Ergebnisse dieser Modellprojekte bildeten die Grundlage für die Einführung der Blankoverordnung in bestimmten Bereichen der Heilmittelversorgung.

Ziel der Blankoverordnung

Die Einführung verfolgt mehrere Ziele im Gesundheitssystem.

  • Flexiblere Therapieplanung
    Therapeuten können Behandlung und Frequenz an den tatsächlichen Bedarf des Patienten anpassen.
  • Bessere Nutzung der therapeutischen Kompetenz
    Therapeuten verfügen über spezialisierte Kenntnisse in ihrem Fachgebiet. Die Blankoverordnung ermöglicht es, diese Expertise stärker in die Therapieplanung einzubeziehen.
  • Entlastung von Arztpraxen
    Wenn Therapeuten mehr Entscheidungen selbst treffen können, müssen Patienten seltener zum Arzt zurückkehren, um neue Verordnungen zu erhalten.
  • Effizientere Versorgung
    Die Behandlung kann stärker am Therapieverlauf ausgerichtet werden. Das kann helfen, unnötige Behandlungen zu vermeiden oder Therapieeinheiten sinnvoll zu bündeln.

Für welche Diagnosen gilt die Blankoverordnung?

Die Blankoverordnung gilt nur für bestimmte Diagnosegruppen der Heilmittel-Richtlinie. Nicht jede Erkrankung kann damit behandelt werden. Ob eine Blankoverordnung möglich ist, hängt immer von der ärztlichen Diagnose ab. Nur wenn diese Diagnose zu den zugelassenen Gruppen gehört, kann eine Blankoverordnung ausgestellt werden.

Aktuell gibt es diese Verordnungsform in Deutschland in zwei Heilmittelbereichen:

  • Ergotherapie
  • Physiotherapie

Für die Logopädie existiert derzeit keine Blankoverordnung.

In der Physiotherapie wurde die Blankoverordnung zum 1. November 2024 eingeführt.

Sie gilt aktuell ausschließlich für bestimmte Schulterdiagnosen. Diese gehören zur Diagnosegruppe EX (Erkrankungen der Extremitäten) der Heilmittel-Richtlinie.

Der Hintergrund:
Schultererkrankungen zeigen oft einen sehr individuellen Therapieverlauf. Die Behandlung muss im Verlauf häufig angepasst werden. Durch die Blankoverordnung können Physiotherapeuten flexibler entscheiden, welche Maßnahmen im jeweiligen Stadium sinnvoll sind.

In der Ergotherapie wurde die Blankoverordnung bereits zum 1. April 2024 eingeführt.

Sie gilt zunächst für drei Diagnosegruppen des Heilmittelkatalogs:
• SB1 – Erkrankungen der Wirbelsäule, Gelenke und Extremitäten
• PS3 – affektive und wahnhafte Störungen sowie Abhängigkeitserkrankungen
• PS4 – dementielle Syndrome

Innerhalb dieser Diagnosegruppen entscheiden Ergotherapeuten selbst über:
• die Art der Behandlung
• die Therapiefrequenz
• die Dauer der Therapie.

Die Behandlung kann dabei über einen Zeitraum von bis zu 16 Wochen flexibel gestaltet werden.

Warum es keine Blankoverordnung für Logopädie gibt

Für die Logopädie existiert derzeit keine Blankoverordnung. Ein Grund dafür ist, dass Logopäden bereits im bestehenden System relativ viel therapeutischen Gestaltungsspielraum haben. In vielen Fällen können sie die Behandlung innerhalb der verordneten Therapie flexibel anpassen. Die Einführung einer Blankoverordnung hätte daher aktuell weniger strukturellen Mehrwert als in anderen Heilmittelbereichen.

Wie funktioniert eine Blankoverordnung im Praxisalltag?

Eine Blankoverordnung verändert vor allem die Rollenverteilung zwischen Arzt und Therapeut. Der Arzt stellt weiterhin die medizinische Diagnose und entscheidet, ob eine Blankoverordnung ausgestellt wird. Die konkrete Therapieplanung liegt anschließend beim Therapeuten.

Das bedeutet: Therapeuten entscheiden selbst über

  • Art der Behandlung
  • Anzahl der Behandlungseinheiten
  • Behandlungsfrequenz
  • Anpassungen im Therapieverlauf.

Dadurch kann die Therapie stärker an den individuellen Bedarf des Patienten angepasst werden.

Übersicht: Ablauf einer Blankoverordnung

  • 1
    Arzt stellt Diagnose
    Der Arzt untersucht den Patienten und stellt die medizinische Diagnose. Wenn die Diagnose zu einer zugelassenen Diagnosegruppe gehört, kann er eine Blankoverordnung ausstellen.
  • 2
    Ausstellung der Blankoverordnung
    Der Arzt verordnet die Therapie, ohne konkrete Heilmittel festzulegen. Die Verordnung enthält vor allem:
    • die Diagnose
    • die Diagnosegruppe
    • den Hinweis auf die Blankoverordnung.
  • 3
    Therapeutische Befundung
    Zu Beginn der Behandlung führt der Therapeut eine eigene fachliche Befundung durch. Dabei wird zum Beispiel geprüft:
    • Beweglichkeit
    • Funktionseinschränkungen
    • Schmerz
    • Alltagsfähigkeit.

    Diese Befundung bildet die Grundlage für die Therapieplanung.

  • 4
    Planung der Therapie
    Auf Basis der Befundung entscheidet der Therapeut über die Behandlung. Dazu gehören unter anderem:
    • Auswahl der therapeutischen Maßnahmen
    • Anzahl der Behandlungseinheiten
    • Behandlungsfrequenz.

    Die Therapie kann im Verlauf angepasst werden, wenn sich der Zustand des Patienten verändert.

  • 5
    Durchführung der Behandlung
    Die Therapie wird entsprechend der Planung durchgeführt. Der Therapeut überprüft regelmäßig, ob die Behandlung den gewünschten Effekt hat. Falls nötig, kann die Therapie angepasst werden.
  • 6
    Dokumentation der Behandlung
    Alle Entscheidungen und Behandlungsschritte müssen nachvollziehbar dokumentiert werden. Die Dokumentation ist wichtig für:
    • Qualitätssicherung
    • Abrechnung
    • wirtschaftliche Prüfung.
  • Alle Details zur Umsetzung im Praxisalltag

    Wie Therapeuten eine Blankoverordnung praktisch umsetzen, erklären wir im Artikel Blankoverordnung umsetzen.

Wie wird eine Blankoverordnung abgerechnet?

Bei einer Blankoverordnung werden am Ende der Behandlung die tatsächlich erbrachten Leistungen abgerechnet – wie gewohnt die Heilmittel-Leistungen gemäß Heilmittelkatalog – plus zusätzliche Positionen, die nur bei der Blankoverordnung relevant sind.

Kurzüberblick: Was wird abgerechnet?

  • Heilmittel
    Abgerechnet werden die tatsächlich durchgeführten Heilmittel (z. B. physiotherapeutische oder ergotherapeutische Maßnahmen) gemäß Heilmittelkatalog.
  • Zusätzliche Leistungen bei der Blankoverordnung (je nach Bereich/Vertrag)
    Zusätzlich können bei der Blankoverordnung abrechenbar sein:
    PD (Physiotherapeutische Diagnostik) – verpflichtend und abrechenbar (Physiotherapie) 
    BD (Bedarfsdiagnostik) – optional, je nach Regelung (Physiotherapie: einmal je Verordnung möglich) 
    Versorgungspauschale – zusätzliche Pauschale für den Blankoverordnungs-Aufwand (Physiotherapie)

Ampelsystem (Wirtschaftlichkeit)

Das Ampelsystem steuert den wirtschaftlichen Rahmen der Behandlung – aber nicht in allen Bereichen gleich:

  • Physiotherapie (Schulter/EX): Ampelsystem mit zwei Phasen: grün und rot; Leistungen in rot werden mit 9 % Abschlag vergütet
  • Ergotherapie: Ampelsystem mit drei Phasen: grün, gelb, rot; Zeitintervalle in rot mit 9 % Abschlag.

Zuzahlung (gesetzlich Versicherte)

Bei Heilmitteln ist für gesetzlich Versicherte grundsätzlich eine Zuzahlung fällig: 10 % der Kosten plus 10 Euro je Verordnung – außer es liegt eine Zuzahlungsbefreiung vor (z. B. nach Erreichen der Belastungsgrenze).

Verantwortung und Wirtschaftlichkeit

Die Blankoverordnung erweitert den Handlungsspielraum von Therapeuten bei der Planung und Durchführung der Behandlung. Damit geht auch eine größere Verantwortung für die fachliche und wirtschaftliche Gestaltung der Therapie einher.

Therapeuten entscheiden im Rahmen der Blankoverordnung selbst über: Auswahl der Heilmittel, Behandlungsfrequenz und Anzahl der Behandlungseinheiten. Diese Entscheidungen müssen fachlich begründet und am individuellen Bedarf des Patienten orientiert sein.

Wie bei allen Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung gilt auch bei der Blankoverordnung das Wirtschaftlichkeitsgebot. Leistungen müssen demnach:
• ausreichend
• zweckmäßig
• wirtschaftlich
sein.

Die Behandlung soll also den medizinischen Bedarf des Patienten decken, ohne unnötige Leistungen zu verursachen.

Zur Orientierung für den wirtschaftlichen Rahmen der Behandlung wird in der Praxis unter anderem das Ampelsystem genutzt. Es zeigt an, ob sich der Behandlungsumfang innerhalb des erwartbaren Rahmens bewegt.

Da Therapeuten bei der Blankoverordnung mehr Entscheidungen selbst treffen, ist eine nachvollziehbare Dokumentation besonders wichtig. Dazu gehören beispielsweise:
• Ergebnisse der therapeutischen Befundung
• Behandlungsziele
• Begründung der gewählten Maßnahmen
• Anpassungen im Therapieverlauf.

Eine klare Dokumentation hilft, Therapieentscheidungen fachlich zu begründen und im Praxisalltag nachvollziehbar zu machen.

Vorteile und Herausforderungen der Blankoverordnung

Die Blankoverordnung verändert die Organisation der Heilmittelversorgung. Sie erweitert den Handlungsspielraum von Therapeuten, bringt aber auch neue Anforderungen im Praxisalltag mit sich. Für viele Praxen bedeutet die Blankoverordnung vor allem eine größere Flexibilität bei der Therapieplanung. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an Dokumentation, Organisation und Abrechnung.

Mögliche Vorteile

  • Flexiblere Therapieplanung
    Therapeuten können die Behandlung stärker am individuellen Bedarf des Patienten ausrichten und im Therapieverlauf anpassen.
  • Weniger starre Vorgaben
    Da der Arzt nicht mehr jede einzelne Maßnahme festlegt, können Therapeuten schneller auf Veränderungen im Therapieverlauf reagieren.
  • Stärkere Nutzung therapeutischer Expertise
    Therapeuten können ihre fachliche Erfahrung stärker in die Therapieplanung einbringen.

Mögliche Herausforderungen

  • Mehr Verantwortung bei der Therapieplanung
    Therapeuten müssen Entscheidungen über Behandlungsumfang und Maßnahmen selbst treffen und fachlich begründen.
  • Erhöhter Dokumentationsaufwand
    Da Therapieentscheidungen stärker in der Verantwortung der Praxis liegen, wird eine sorgfältige Dokumentation wichtiger.
  • Neue Abrechnungslogik
    Die Abrechnung einer Blankoverordnung unterscheidet sich teilweise von klassischen Heilmittelverordnungen. Praxen müssen sich daher mit neuen Abläufen vertraut machen.

Häufige Fragen zur Blankoverordnung

Die Blankoverordnung wirft in vielen Praxen Fragen auf – zum Beispiel zur Umsetzung, zu Diagnosen oder zur Abrechnung. Die folgenden Antworten geben einen kurzen Überblick und verlinken auf weiterführende Artikel im Therapie-Wissen.

Was ist eine Blankoverordnung?2026-03-05T18:11:38+01:00

Die Blankoverordnung ist eine besondere Form der Heilmittelverordnung. Der Arzt stellt die Diagnose, während der Therapeut über Therapieform, Behandlungsfrequenz und Umfang der Behandlung entscheidet.

Für welche Diagnosen gilt eine Blankoverordnung?2026-03-05T18:13:30+01:00

Die Blankoverordnung gilt nur für bestimmte Diagnosegruppen der Heilmittel-Richtlinie.

In der Physiotherapie betrifft sie aktuell vor allem Schulterdiagnosen der Diagnosegruppe EX. In der Ergotherapie existieren ebenfalls definierte Diagnosegruppen.

→ Mehr dazu im Artikel Blankoverordnung: Diagnosen

Gibt es die Blankoverordnung auch für Ergotherapie?2026-03-05T18:14:56+01:00

Ja.
Seit 2024 gibt es auch für die Ergotherapie eine Blankoverordnung für bestimmte Diagnosegruppen.

Das Prinzip ist identisch: Der Arzt stellt die Diagnose, der Therapeut plant die konkrete Therapie.

Wie funktioniert eine Blankoverordnung im Praxisalltag?2026-03-05T18:16:10+01:00

Nach Ausstellung der Blankoverordnung führt der Therapeut zunächst eine eigene Befundung durch. Auf dieser Grundlage wird die Behandlung geplant und im Verlauf angepasst.

→ Eine ausführliche Erklärung findest du im Artikel Blankoverordnung umsetzen

Wie wird eine Blankoverordnung abgerechnet?2026-03-05T18:17:27+01:00

Die Abrechnung erfolgt nach Abschluss der Behandlung. Dabei werden die erbrachten Heilmittel-Leistungen gemäß Heilmittelkatalog sowie zusätzliche Positionen wie PD, BD oder eine Versorgungspauschale berücksichtigt.

→ Mehr dazu im Artikel Blankoverordnung abrechnen

Welche Verantwortung haben Therapeuten bei einer Blankoverordnung?2026-03-05T18:18:37+01:00

Da Therapeuten die Therapieplanung selbst übernehmen, tragen sie auch mehr Verantwortung für den Behandlungsumfang und die wirtschaftliche Durchführung der Behandlung.

→ Details im Artikel Blankoverordnung: Verantwortung und Wirtschaftlichkeit

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