
Blankoverordnung
Grundlagen, Diagnosen, Praxisablauf und Abrechnung verständlich erklärt
Was ist eine Blankoverordnung?
Die Blankoverordnung ist eine besondere Form der Heilmittelverordnung. Der Arzt stellt dabei nur die Diagnose, überlässt aber die konkrete Therapieplanung dem Therapeuten. Das bedeutet: Der Therapeut entscheidet selbst, welche Behandlung durchgeführt wird, wie oft sie stattfindet und wie lange sie dauert.
Damit unterscheidet sich die Blankoverordnung deutlich von der klassischen Heilmittelverordnung. Bei einer klassischen Verordnung legt der Arzt bereits fest:
Bei der Blankoverordnung ist diese Entscheidung Teil der therapeutischen Arbeit. Der Therapeut übernimmt damit eine aktivere Rolle im Behandlungsprozess. Er analysiert den Zustand des Patienten, erstellt einen Therapieplan und passt die Behandlung im Verlauf an.
Die Blankoverordnung wird derzeit in der Physiotherapie und der Ergotherapie eingesetzt. Sie ist Teil der gesetzlichen Heilmittelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Ziel dieser Verordnungsform ist es, die Behandlung flexibler und bedarfsgerechter zu gestalten. Therapeuten können ihre fachliche Expertise stärker einbringen und Therapien individueller anpassen.
Blankoverordnung bezeichnet eine Heilmittelverordnung, bei der der Arzt lediglich die Diagnose stellt. Die Auswahl der Therapie, die Anzahl der Behandlungen und die Behandlungsfrequenz legt der Therapeut fest.
Key Facts: Blankoverordnung
• gehört zur Heilmittelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung
• Arzt stellt Diagnose
• Therapeut übernimmt Therapieplanung
• betrifft aktuell vor allem Physiotherapie
• ermöglicht flexiblere Behandlung
Wichtige Begriffe im Zusammenhang mit der Blankoverordnung
Unterschied zur klassischen Heilmittelverordnung
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Klassische Verordnung |
Blankoverordnung |
|---|---|
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Arzt legt Therapie fest |
Therapeut legt Therapie fest |
|
Arzt bestimmt Anzahl der Behandlungen |
Therapeut entscheidet über Anzahl |
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starre Vorgaben |
flexible Therapieplanung |
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Therapeut führt Behandlung aus |
Therapeut plant und steuert Behandlung |
Bedeutung für Therapeuten
Mit der Blankoverordnung wächst die fachliche Verantwortung der Therapeuten. Sie müssen:
Diese neue Rolle ist ein wichtiger Schritt hin zu einer stärkeren therapeutischen Autonomie.
Warum wurde die Blankoverordnung eingeführt?
Die Blankoverordnung wurde eingeführt, um die Heilmittelversorgung flexibler, effizienter und patientenorientierter zu gestalten. In der klassischen Heilmittelverordnung legt der Arzt bereits fest:
Diese festen Vorgaben können im Praxisalltag jedoch problematisch sein. Therapeuten sehen den Patienten meist mehrfach über einen längeren Zeitraum und können den Therapieverlauf oft besser beurteilen. Die Blankoverordnung soll deshalb ermöglichen, dass therapeutische Entscheidungen stärker von den behandelnden Therapeuten getroffen werden.
Damit verändert sich die Rollenverteilung im Gesundheitssystem: Ärzte stellen weiterhin die medizinische Diagnose, Therapeuten übernehmen stärker die Planung der Behandlung. Diese Aufteilung soll die Versorgung effizienter machen und die therapeutische Fachkompetenz stärker nutzen.
Hintergrund im deutschen Gesundheitssystem
Die Einführung der Blankoverordnung ist Teil einer breiteren Entwicklung im Gesundheitswesen. Ziel ist es, die Versorgung stärker am tatsächlichen Bedarf der Patienten auszurichten. In der Vergangenheit wurde kritisiert, dass starre Heilmittelverordnungen häufig zu Problemen führen, zum Beispiel:
Mit der Blankoverordnung können Therapeuten die Behandlung dynamisch anpassen, ohne dass für jede Änderung eine neue ärztliche Verordnung nötig ist.
Modellprojekte und Entwicklung
Bevor die Blankoverordnung in die Regelversorgung aufgenommen wurde, gab es mehrere Modellprojekte im Heilmittelbereich. Diese Projekte sollten untersuchen:
Die Ergebnisse dieser Modellprojekte bildeten die Grundlage für die Einführung der Blankoverordnung in bestimmten Bereichen der Heilmittelversorgung.
Ziel der Blankoverordnung
Die Einführung verfolgt mehrere Ziele im Gesundheitssystem.
Die Blankoverordnung soll die Heilmittelversorgung flexibler gestalten. Ärzte stellen die Diagnose, während Therapeuten die konkrete Therapieplanung übernehmen. Dadurch können Behandlungen besser an den individuellen Bedarf des Patienten angepasst werden.
• Ziel: flexiblere Heilmittelversorgung
• Arzt stellt weiterhin Diagnose
• Therapeut übernimmt Therapieplanung
• basiert auf Modellprojekten im Heilmittelbereich
• soll Patientenversorgung verbessern und Arztpraxen entlasten
Für welche Diagnosen gilt die Blankoverordnung?
Die Blankoverordnung gilt nur für bestimmte Diagnosegruppen der Heilmittel-Richtlinie. Nicht jede Erkrankung kann damit behandelt werden. Ob eine Blankoverordnung möglich ist, hängt immer von der ärztlichen Diagnose ab. Nur wenn diese Diagnose zu den zugelassenen Gruppen gehört, kann eine Blankoverordnung ausgestellt werden.
Aktuell gibt es diese Verordnungsform in Deutschland in zwei Heilmittelbereichen:
Für die Logopädie existiert derzeit keine Blankoverordnung.
Warum es keine Blankoverordnung für Logopädie gibt
Für die Logopädie existiert derzeit keine Blankoverordnung. Ein Grund dafür ist, dass Logopäden bereits im bestehenden System relativ viel therapeutischen Gestaltungsspielraum haben. In vielen Fällen können sie die Behandlung innerhalb der verordneten Therapie flexibel anpassen. Die Einführung einer Blankoverordnung hätte daher aktuell weniger strukturellen Mehrwert als in anderen Heilmittelbereichen.
Blankoverordnung und Diagnosegruppen
Die Blankoverordnung gilt nur für bestimmte Diagnosegruppen der Heilmittel-Richtlinie.
• Physiotherapie: aktuell Schulterdiagnosen
• Ergotherapie: drei Diagnosegruppen (SB1, PS3, PS4)
Die Diagnose stellt immer der Arzt.
Die konkrete Therapie planen anschließend die Therapeuten.
Key Facts: Diagnosen bei der Blankoverordnung
• gilt nur für definierte Diagnosegruppen
• Physiotherapie: aktuell Schulterdiagnosen
• Ergotherapie: SB1, PS3, PS4
• ärztliche Diagnose bleibt Voraussetzung
Wie funktioniert eine Blankoverordnung im Praxisalltag?
Eine Blankoverordnung verändert vor allem die Rollenverteilung zwischen Arzt und Therapeut. Der Arzt stellt weiterhin die medizinische Diagnose und entscheidet, ob eine Blankoverordnung ausgestellt wird. Die konkrete Therapieplanung liegt anschließend beim Therapeuten.
Das bedeutet: Therapeuten entscheiden selbst über
Dadurch kann die Therapie stärker an den individuellen Bedarf des Patienten angepasst werden.
Übersicht: Ablauf einer Blankoverordnung
- 1Arzt stellt Diagnose
Der Arzt untersucht den Patienten und stellt die medizinische Diagnose. Wenn die Diagnose zu einer zugelassenen Diagnosegruppe gehört, kann er eine Blankoverordnung ausstellen. - 2Ausstellung der Blankoverordnung
Der Arzt verordnet die Therapie, ohne konkrete Heilmittel festzulegen. Die Verordnung enthält vor allem:
• die Diagnose
• die Diagnosegruppe
• den Hinweis auf die Blankoverordnung. - 3Therapeutische Befundung
Zu Beginn der Behandlung führt der Therapeut eine eigene fachliche Befundung durch. Dabei wird zum Beispiel geprüft:
• Beweglichkeit
• Funktionseinschränkungen
• Schmerz
• Alltagsfähigkeit.Diese Befundung bildet die Grundlage für die Therapieplanung.
- 4Planung der Therapie
Auf Basis der Befundung entscheidet der Therapeut über die Behandlung. Dazu gehören unter anderem:
• Auswahl der therapeutischen Maßnahmen
• Anzahl der Behandlungseinheiten
• Behandlungsfrequenz.Die Therapie kann im Verlauf angepasst werden, wenn sich der Zustand des Patienten verändert.
- 5Durchführung der Behandlung
Die Therapie wird entsprechend der Planung durchgeführt. Der Therapeut überprüft regelmäßig, ob die Behandlung den gewünschten Effekt hat. Falls nötig, kann die Therapie angepasst werden. - 6Dokumentation der Behandlung
Alle Entscheidungen und Behandlungsschritte müssen nachvollziehbar dokumentiert werden. Die Dokumentation ist wichtig für:
• Qualitätssicherung
• Abrechnung
• wirtschaftliche Prüfung.
Eine Blankoverordnung folgt im Praxisalltag meist diesen Schritten:
1 Arzt stellt Diagnose
2 Arzt stellt Blankoverordnung aus
3 Therapeut führt eigene Befundung durch
4 Therapeut plant Therapie und Frequenz
5 Behandlung wird durchgeführt
6 Therapie wird dokumentiert
Die Verantwortung für die Therapieplanung liegt beim Therapeuten.
• Arzt stellt Diagnose und Verordnung
• Therapeut führt eigene Befundung
• Therapeut entscheidet über Therapie und Frequenz
• Behandlung kann im Verlauf angepasst werden
• Dokumentation ist verpflichtend
Wie wird eine Blankoverordnung abgerechnet?
Bei einer Blankoverordnung werden am Ende der Behandlung die tatsächlich erbrachten Leistungen abgerechnet – wie gewohnt die Heilmittel-Leistungen gemäß Heilmittelkatalog – plus zusätzliche Positionen, die nur bei der Blankoverordnung relevant sind.
Kurzüberblick: Was wird abgerechnet?
Ampelsystem (Wirtschaftlichkeit)
Das Ampelsystem steuert den wirtschaftlichen Rahmen der Behandlung – aber nicht in allen Bereichen gleich:
Zuzahlung (gesetzlich Versicherte)
Bei Heilmitteln ist für gesetzlich Versicherte grundsätzlich eine Zuzahlung fällig: 10 % der Kosten plus 10 Euro je Verordnung – außer es liegt eine Zuzahlungsbefreiung vor (z. B. nach Erreichen der Belastungsgrenze).
Blankoverordnung abrechnen – Überblick
Am Ende werden abgerechnet:
• die tatsächlich erbrachten Heilmittel-Leistungen (gemäß Heilmittelkatalog)
• plus – je nach Heilmittelbereich/Vertrag – zusätzliche Positionen wie PD, BD und eine Versorgungspauschale.
Das Ampelsystem steuert den wirtschaftlichen Rahmen (Physio: grün/rot; Ergo: grün/gelb/rot).
• Abrechnung umfasst Heilmittel-Leistungen gemäß Heilmittelkatalog
• Zusätzlich möglich (je nach Bereich/Vertrag): PD, BD, Versorgungspauschale
• Ampelsystem: Physio = grün/rot, Ergo = grün/gelb/rot
• Zuzahlung GKV: 10 % + 10 € je Verordnung, außer Befreiung
Verantwortung und Wirtschaftlichkeit
Die Blankoverordnung erweitert den Handlungsspielraum von Therapeuten bei der Planung und Durchführung der Behandlung. Damit geht auch eine größere Verantwortung für die fachliche und wirtschaftliche Gestaltung der Therapie einher.
Therapeuten entscheiden im Rahmen der Blankoverordnung selbst über: Auswahl der Heilmittel, Behandlungsfrequenz und Anzahl der Behandlungseinheiten. Diese Entscheidungen müssen fachlich begründet und am individuellen Bedarf des Patienten orientiert sein.
Bei der Blankoverordnung übernehmen Therapeuten mehr Verantwortung für die Planung der Behandlung. Die Therapie muss weiterhin dem Wirtschaftlichkeitsgebot der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen und nachvollziehbar dokumentiert werden.
• Therapeuten entscheiden über Heilmittel, Frequenz und Behandlungsumfang
• Behandlungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein
• Orientierung bietet unter anderem das Ampelsystem
• Dokumentation der Therapieentscheidungen ist wichtig
Vorteile und Herausforderungen der Blankoverordnung
Die Blankoverordnung verändert die Organisation der Heilmittelversorgung. Sie erweitert den Handlungsspielraum von Therapeuten, bringt aber auch neue Anforderungen im Praxisalltag mit sich. Für viele Praxen bedeutet die Blankoverordnung vor allem eine größere Flexibilität bei der Therapieplanung. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an Dokumentation, Organisation und Abrechnung.
Mögliche Vorteile
Mögliche Herausforderungen
Häufige Fragen zur Blankoverordnung
Die Blankoverordnung wirft in vielen Praxen Fragen auf – zum Beispiel zur Umsetzung, zu Diagnosen oder zur Abrechnung. Die folgenden Antworten geben einen kurzen Überblick und verlinken auf weiterführende Artikel im Therapie-Wissen.
Die Blankoverordnung ist eine besondere Form der Heilmittelverordnung. Der Arzt stellt die Diagnose, während der Therapeut über Therapieform, Behandlungsfrequenz und Umfang der Behandlung entscheidet.
Die Blankoverordnung gilt nur für bestimmte Diagnosegruppen der Heilmittel-Richtlinie.
In der Physiotherapie betrifft sie aktuell vor allem Schulterdiagnosen der Diagnosegruppe EX. In der Ergotherapie existieren ebenfalls definierte Diagnosegruppen.
→ Mehr dazu im Artikel Blankoverordnung: Diagnosen
Ja.
Seit 2024 gibt es auch für die Ergotherapie eine Blankoverordnung für bestimmte Diagnosegruppen.
Das Prinzip ist identisch: Der Arzt stellt die Diagnose, der Therapeut plant die konkrete Therapie.
Nach Ausstellung der Blankoverordnung führt der Therapeut zunächst eine eigene Befundung durch. Auf dieser Grundlage wird die Behandlung geplant und im Verlauf angepasst.
→ Eine ausführliche Erklärung findest du im Artikel Blankoverordnung umsetzen
Die Abrechnung erfolgt nach Abschluss der Behandlung. Dabei werden die erbrachten Heilmittel-Leistungen gemäß Heilmittelkatalog sowie zusätzliche Positionen wie PD, BD oder eine Versorgungspauschale berücksichtigt.
→ Mehr dazu im Artikel Blankoverordnung abrechnen
Da Therapeuten die Therapieplanung selbst übernehmen, tragen sie auch mehr Verantwortung für den Behandlungsumfang und die wirtschaftliche Durchführung der Behandlung.
→ Details im Artikel Blankoverordnung: Verantwortung und Wirtschaftlichkeit

