Ja, die Anbindung an die TI wird für Therapeuten verpflichtend. Ab dem 1. Januar 2026 sind Heilmittelerbringer, einschließlich Ergo-, Logo-, Physio- und Podotherapeuten, gesetzlich dazu verpflichtet, sich an die TI anzuschließen. Dies dient der flächendeckenden Einführung der elektronischen Verordnung (eVO) ab 2027, die den Verordnungsprozess digitalisiert und effizienter gestaltet.

Es ist ratsam, sich frühzeitig mit den Anforderungen und dem Anbindungsprozess vertraut zu machen, um einen reibungslosen Übergang sicherzustellen und die Vorteile der TI optimal zu nutzen.

Bitte beachte, dass diese Informationen auf dem aktuellen Stand der gesetzlichen Vorgaben basieren und Änderungen vorbehalten sein können.