Nein. Rechtlich besteht keine generelle Pflicht, einen Rehasportverein gemeinnützig zu führen. In der Praxis entscheiden sich jedoch viele Vereine für die Gemeinnützigkeit, da sie gut zum sozialen und gesundheitsfördernden Charakter des Rehasports passt. Außerdem ergeben sich daraus häufig steuerliche Vorteile sowie die Möglichkeit, Spendenbescheinigungen auszustellen.

Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit erfolgt durch das zuständige Finanzamt und setzt eine entsprechend gestaltete Satzung voraus.