Ja. Grundsätzlich kann ein Rehasportverein mehrere Standorte oder mehrere Rehasportgruppen betreiben. Voraussetzung ist, dass an allen Standorten die jeweiligen Anerkennungs- und Qualitätsanforderungen eingehalten werden. Dazu gehören insbesondere geeignete Räumlichkeiten, qualifizierte Übungsleiter und die Einhaltung der geltenden Rahmenbedingungen.

Die konkreten Anforderungen können je nach Verband und Bundesland unterschiedlich ausgestaltet sein.