Ja. Anerkannte Therapiepraxen können Rehasport oder Funktionstraining anbieten und abrechnen, sofern sie die gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören unter anderem die Anerkennung der Gruppen, qualifizierte Übungsleiter sowie die Einhaltung der geltenden Rahmenvereinbarungen.

