Ja. Viele Kostenträger ermöglichen Zwischenabrechnungen während einer laufenden Verordnung. Dadurch müssen Leistungserbringer nicht bis zum Abschluss aller Übungseinheiten warten, sondern können bereits erbrachte Leistungen regelmäßig abrechnen.
Ja. Viele Kostenträger ermöglichen Zwischenabrechnungen während einer laufenden Verordnung. Dadurch müssen Leistungserbringer nicht bis zum Abschluss aller Übungseinheiten warten, sondern können bereits erbrachte Leistungen regelmäßig abrechnen.