Das kommt darauf an, ob Deine aktuelle Praxissoftware TI-fähig ist oder es im Laufe des Jahres noch wird.

✅ Falls Dein PVS bereits TI-fähig ist oder eine entsprechende Anbindung geplant ist, musst Du nichts weiter tun. Deine gewohnten Abläufe bleiben erhalten, und Du kannst die TI-Funktionen direkt aus Deiner Software heraus nutzen.

❌ Falls Dein PVS nicht TI-fähig ist und keine TI-Anbindung geplant ist, musst Du Dich nach einer Alternative umsehen. Ohne eine kompatible Praxissoftware kannst Du die elektronischen Verordnungen (eVO) ab 2027 nicht verarbeiten.

Unser Tipp: Kläre frühzeitig mit Deinem Softwareanbieter, ob und wann eine TI-Anbindung erfolgt. So vermeidest Du unnötigen Stress und kannst Deine Praxis optimal vorbereiten.