Die Originalverordnung wird in der Regel mit der ersten Abrechnung eingereicht. Erfolgt keine Zwischenabrechnung, wird sie zusammen mit der Schlussabrechnung an den zuständigen Kostenträger übermittelt.
Die Originalverordnung wird in der Regel mit der ersten Abrechnung eingereicht. Erfolgt keine Zwischenabrechnung, wird sie zusammen mit der Schlussabrechnung an den zuständigen Kostenträger übermittelt.