Ein Rehasportverein muss dauerhaft sowohl vereinsrechtliche als auch rehasportspezifische Anforderungen erfüllen. Dazu gehören unter anderem:
- Durchführung von Mitgliederversammlungen
- ordnungsgemäße Vereinsverwaltung
- Einhaltung der Satzung
- Dokumentations- und Nachweispflichten
- Sicherstellung qualifizierter Übungsleiter
- Fortbildungen und Lizenzpflege
- Einhaltung der Vorgaben aus den BAR-Rahmenvereinbarungen
Mit zunehmender Größe des Vereins steigt in der Regel auch der organisatorische Aufwand.

