Krankenkassen erkennen Rehasportvereine normalerweise nicht selbst an. Sie übernehmen jedoch häufig die Rolle des Kostenträgers. Liegt eine genehmigte Rehasportverordnung vor, können die Kosten für die Teilnahme durch die zuständige Krankenkasse oder einen anderen Rehabilitationsträger übernommen werden.
Zu den möglichen Kostenträgern gehören beispielsweise:
- gesetzliche Krankenkassen
- Deutsche Rentenversicherung
- gesetzliche Unfallversicherung
- weitere Rehabilitationsträger
Die Anerkennung des Vereins und die Finanzierung der Leistungen sind daher zwei unterschiedliche Prozesse.

