Die Anerkennung erfolgt in der Regel über die zuständigen Behinderten- oder Rehabilitationssportverbände beziehungsweise die dafür vorgesehenen Anerkennungsstellen. Grundlage sind die Rahmenvereinbarungen über den Rehabilitationssport nach § 64 SGB IX.
Dabei wird geprüft, ob der Verein die erforderlichen fachlichen, personellen und organisatorischen Voraussetzungen erfüllt. Erst nach erfolgreicher Anerkennung kann der Verein offiziell Rehasportangebote im Rahmen der geltenden Vorgaben durchführen.

