Für die Gründung eines eingetragenen Vereins (e. V.) werden in Deutschland grundsätzlich mindestens sieben Gründungsmitglieder benötigt. Diese Personen beschließen die Vereinsgründung, verabschieden die Satzung und wählen den Vorstand.

Auch wenn später weniger als sieben Mitglieder im Verein verbleiben, bleibt die Rechtsfähigkeit des eingetragenen Vereins grundsätzlich bestehen. Für einen dauerhaft erfolgreichen Rehasportverein empfiehlt es sich jedoch, von Beginn an eine breitere Basis aufzubauen, damit organisatorische Aufgaben auf mehrere Personen verteilt werden können.