Gesetzlich Versicherte müssen eine Zuzahlung leisten, sofern keine Befreiung vorliegt.
Diese beträgt:
• 10 € Verordnungsblattgebühr
• 10 % der Gesamtkosten der Behandlung

Da der Gesamtpreis zu Beginn der Behandlung oft noch nicht feststeht, wird die endgültige Zuzahlung häufig erst nach Abschluss der Blankoverordnung berechnet.