Eine Blankoverordnung wird erst nach Abschluss der Behandlung abgerechnet. Der Behandlungsfall endet spätestens 16 Wochen nach Ausstellungsdatum, kann aber auch früher abgeschlossen werden, wenn das Therapieziel erreicht ist. Zwischenabrechnungen sind nicht vorgesehen. Die Abrechnung muss innerhalb der 9-Monats-Frist bei der Krankenkasse eingereicht werden.