Die Blankoverordnung ist eine besondere Form der Heilmittelverordnung. Der Arzt stellt die Diagnose, während der Therapeut über Therapieform, Behandlungsfrequenz und Umfang der Behandlung entscheidet.
Die Blankoverordnung ist eine besondere Form der Heilmittelverordnung. Der Arzt stellt die Diagnose, während der Therapeut über Therapieform, Behandlungsfrequenz und Umfang der Behandlung entscheidet.