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Präventionskurse kurz erklärt

  • Präventionskurse nach §20 beschreiben zertifizierte Gesundheitskurse, die Krankheiten und Beschwerden vorbeugen sollen.
  • Sie gehören zur Primärprävention und sind keine Heilmittelbehandlung.
  • Die Kurse können von gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst werden, wenn sie bestimmte Qualitätskriterien erfüllen.
  • Geprüft werden Kurskonzept und Qualifikation der Kursleitung durch die Zentrale Prüfstelle Prävention.
  • Typische Themen sind Bewegung, Entspannung, Stressbewältigung, Ernährung oder Suchtprävention.

Definition

Präventionskurse nach §20 sind zeitlich begrenzte Gesundheitskurse, die Menschen dabei unterstützen sollen, Erkrankungen und gesundheitlichen Beschwerden vorzubeugen. Ziel ist es, gesundheitsförderndes Verhalten zu stärken und Risiken im Alltag zu senken.

Im Unterschied zu reinen Selbstzahlerkursen können sie von gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst werden, wenn Kurskonzept und Kursleitung bestimmte Qualitätskriterien erfüllen. Die Teilnahme erfolgt in der Regel als Gruppenkurs und nicht im Rahmen einer ärztlichen Verordnung.

Wichtige Informationen zu Anforderungen, Zertifizierung und Bezuschussung stehen im Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbandes.

Zu den gängigen Kursen zählen zum Beispiel:

  • Rückenkurse
  • Beckenbodenkurse
  • Sturzprävention
  • Entspannungskurse
  • Stressmanagement
  • gesundheitsorientierte Bewegungsangebote

Warum sind Präventionskurse für die Gesundheitsversorgung wichtig?

Präventionskurse setzen dort an, wo Beschwerden oft noch nicht behandlungsbedürftig sind. Sie sollen Menschen dabei unterstützen, gesundheitliche Risiken frühzeitig zu senken und gesundheitsförderndes Verhalten im Alltag aufzubauen.

Für Heilmittelpraxen können solche Kurse eine Möglichkeit sein, ihr Angebot um strukturierte Gruppenformate außerhalb der Heilmittelbehandlung zu erweitern.

Der Leitfaden Prävention ordnet Präventionskurse bestimmten Handlungsfeldern zu.

Dazu gehören:

  • Bewegung
  • Ernährung
  • Stress- und Ressourcenmanagement
  • Suchtmittelkonsum

Wichtig ist: Präventionskurse sind kein Ersatz für eine Therapie oder medizinische Behandlung.

Wenn bereits Beschwerden bestehen oder sich verschlimmern, sollten sie ärztlich abgeklärt werden. Falls nötig, kann dann eine passende Behandlung verordnet werden.

Für wen sind Präventionkurse gedacht?

Präventionskurse richten sich an Menschen, die ihre Gesundheit im Alltag stärken möchten. Je nach Kurs können unterschiedliche Beschwerden, Risiken oder Lebenssituationen im Mittelpunkt stehen:

  • wenig Bewegung
  • körperliche Belastung
  • Stress im Alltag
  • Unsicherheit nach Beschwerden
  • mehr Körperwahrnehmung

Wie können Präventionskurse das Kursangebot ergänzen?

Präventionskurse können Therapie, Rehasport oder Funktionstraining sinnvoll ergänzen, wenn akute Beschwerden abgeklärt sind und keine Behandlung im Vordergrund steht. Sie können für Menschen passend sein, die nach einer Reha oder verordneten Maßnahme weiter aktiv bleiben und gesundheitsfördernde Routinen in ihren Alltag übertragen möchten.

Wie funktioniert die Zertifizierung von Präventionskursen?

Die Zertifizierung läuft über die Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP). Sie prüft, ob Kursleitung und Kurskonzept die Anforderungen aus dem Leitfaden Prävention erfüllen.

  • 1
    Passendes Handlungsfeld für den Kurs festlegen
  • 2
    Qualifikation der Kursleitung prüfen
  • 3
    Eigenes Kurskonzept erstellen oder zertifiziertes Konzept nutzen
  • 4
    Kursunterlagen online bei der ZPP einreichen
  • 5

    Prüfung durch die ZPP abwarten

  • 6
    Zertifizierung erhalten und Kursangebot starten

Eine therapeutische Ausbildung allein reicht nicht automatisch aus. Die Qualifikation muss zum jeweiligen Kurs passen und den Kriterien zur Zertifizierung entsprechen. Auch das Konzept muss klar aufgebaut, zeitlich begrenzt und fachlich begründet sein.

Die Kurszertifizierung ist außerdem zeitlich befristet und muss später erneuert werden.

Bestimmte Angebotsformen können eine Zertifizierung ausschließen:

  • therapeutische Einzelbehandlungen
  • offene Trainings ohne festen Kursrahmen
  • reine Freizeit- oder Sportangebote
  • Dauerangebote ohne zeitliche Begrenzung
  • Kurse mit vorrangigem Verkaufsinteresse
  • Angebote ohne klaren Gesundheitsbezug

Wie werden Präventionskurse bezahlt und erstattet?

Die Kursgebühr zahlen Teilnehmende in der Regel zunächst selbst. Eine direkte Abrechnung wie bei Heilmitteln findet nicht statt. Nach dem Kurs können Teilnehmende bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse einen Zuschuss beantragen. Dafür ist meist eine regelmäßige Teilnahme erforderlich. Als Nachweis dient die Teilnahmebescheinigung.

Seit dem 1. Januar 2026 gilt dafür ein einheitliches Muster des GKV-Spitzenverbandes.  Trotzdem kann jede Krankenkasse selbst festlegen, wie hoch der Zuschuss ist und wie oft Präventionskurse übernommen werden. Teilnehmende sollten deshalb vor Kursbeginn bei ihrer Krankenkasse nachfragen, ob und in welcher Höhe der gewählte Präventionskurs bezuschusst wird.

Häufige Fragen

Ein Präventionskurs nach §20 ist ein zertifizierter Gesundheitskurs, der Krankheiten und Beschwerden vorbeugen soll. Er gehört zur Primärprävention und kann von gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst werden.

Meist zahlen Teilnehmende den Kurs zunächst selbst. Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten sie eine Bescheinigung und reichen diese bei ihrer Krankenkasse ein. Die genaue Erstattung hängt von der jeweiligen Krankenkasse ab.

Die Zertifizierung zeigt, dass Kurskonzept und Kursleitung nach festen Qualitätskriterien geprüft wurden. Nur zertifizierte Kurse kommen grundsätzlich für eine Bezuschussung durch gesetzliche Krankenkassen infrage.

Präventionskurse können von verschiedenen Anbietern durchgeführt werden, zum Beispiel von Praxen, Gesundheitszentren, Vereinen oder anderen Einrichtungen. Entscheidend ist vor allem, ob Kursleitung und Kurskonzept die Anforderungen erfüllen.

Nicht jeder Gesundheitskurs ist automatisch ein Präventionskurs nach §20. Reine Freizeitangebote, Dauerangebote, Behandlungen oder Kurse mit Verkaufsinteresse sind davon ausgeschlossen.