

HENARA WISSEN / GLOSSAR
Leistungserbringer: Bedeutung für Heilmittel und Rehasport
Wer eine Leistung erbringt und warum die Zulassung oder Anerkennung zählt.
Leistungserbringer ist die Person oder Organisation, die eine vereinbarte Gesundheitsleistung tatsächlich erbringt. Im Heilmittelbereich sind das beispielsweise zugelassene Therapiepraxen; bei Rehasport und Funktionstraining gelten eigene Anforderungen an Anbieter und Gruppen.
Welche Anforderungen gelten?
Für die GKV-Heilmittelversorgung sind Zulassung und Verträge nach dem jeweiligen Heilmittelbereich maßgeblich. Die Heilmittelversorgung erklärt den allgemeinen Weg von der Verordnung bis zur Behandlung. Bei Rehasport und Funktionstraining sind Anerkennung und Rahmenbedingungen des zuständigen Trägers gesondert zu prüfen.
Leistungserbringer und Kostenträger unterscheiden
Der Leistungserbringer führt die Leistung aus. Der Kostenträger ist für die Finanzierung nach dem maßgeblichen Leistungsweg zuständig. Die Rollen können sich je nach Verordnung und Träger unterscheiden.
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Redaktioneller Stand: 28.09.2026. Quellen: GKV-Heilmittel: Verträge, BAR: Informationen für Rehasport-Anbieter.
Für konkrete Verordnungen, Anerkennungen und Abrechnungen gelten die jeweils aktuellen Regeln des zuständigen Bereichs und Trägers.

