Leeres Verordnungsformular auf dem Empfangstresen einer Physiotherapiepraxis

Kurzantwort: Für den praktischen Start der elektronischen Heilmittelverordnung gibt es derzeit keinen belastbar feststehenden Termin. Im Gesetz steht noch der 1. Januar 2027. Die technische Planung der gematik sieht die Umsetzung später vor. Solange diese Punkte nicht zusammenpassen, wäre ein festes Einführungsdatum für deine Praxis irreführend.

Was ist damit gemeint?

Die elektronische Heilmittelverordnung soll den Weg einer ärztlichen Heilmittelverordnung digital unterstützen: von der Ausstellung über die Bereitstellung bis zur Nutzung durch berechtigte Beteiligte. Sie ist etwas anderes als das bereits bekannte E-Rezept für Arzneimittel. Nach der aktuellen gematik-Information können Heilmittel heute nicht als E-Rezept ausgestellt werden.

Warum liest du unterschiedliche Jahreszahlen?

Gesetz

Stand am 01.10.2026: § 360 Absatz 7 SGB V nennt den 1. Januar 2027 für elektronische Heilmittelverordnungen.

Für deine Praxis: Der Wortlaut ist zu beachten, sagt aber allein noch nicht, wann ein vollständiger Praxisprozess technisch verfügbar ist.

Technische Planung

Stand am 01.10.2026: Die gematik-OneRoadmap plant die technische Umsetzung der Heilmittelverordnung für das erste Halbjahr 2028.

Für deine Praxis: Eine Roadmap ist Planung und kein zugesagter Start für jede Praxis.

Heutige Nutzung

Stand am 01.10.2026: Heilmittel sind laut gematik derzeit nicht Teil des eingeführten E-Rezepts.

Für deine Praxis: Behandle bestehende Heilmittelverordnungen nach den aktuell gültigen Regeln.

Der gesetzliche Termin für den TI-Anschluss ist ein eigener Punkt: § 360 Absatz 8 SGB V nennt derzeit den 1. Oktober 2027 für Heilmittelerbringer. Er lässt sich nicht mit dem praktischen Start der elektronischen Heilmittelverordnung gleichsetzen.

Was solltest du jetzt tun?

Bereite die allgemeinen Voraussetzungen für die TI in Ruhe vor: Zuständigkeiten, Karten, technische Ausgangslage und Anbieterfragen. Die vier Schritte im TI-Hub führen dich durch diese Punkte. Frage bei Produktangeboten nach heute verfügbaren Leistungen und nach dem Verfahren für spätere Änderungen. Eine bereits nutzbare elektronische Heilmittelverordnung sollte niemand allein aus einer Roadmap ableiten.

Für bestehende Verordnungen orientierst du dich weiterhin an den aktuell geltenden Vorgaben deines Versorgungsbereichs. Wenn sich Gesetz, technische Bereitstellung oder verbindliche Anwendungsvorgaben ändern, muss diese Seite aktualisiert werden.

Häufige Fragen

Kommt die elektronische Heilmittelverordnung sicher 2028? Nein. Die gematik nennt einen technischen Planungszeitraum, keinen verbindlichen Starttermin für den Praxisalltag.

Muss ich meine Praxisabläufe wegen der geplanten eVO jetzt umstellen? Ein allgemein nutzbarer eVO-Prozess für Heilmittelpraxen ist derzeit nicht eingeführt. Bearbeite bestehende Verordnungen weiterhin nach den aktuell geltenden Vorgaben deines Versorgungsbereichs. Die Voraussetzungen für den TI-Anschluss kannst du unabhängig davon vorbereiten.

Ist die elektronische Heilmittelverordnung heute Teil von TI4HEALTH? Nein, eine solche heutige Funktion ist für das vermittelte Angebot nicht bestätigt. Der Leistungsumfang von TI4HEALTH steht auf der Produktseite.

Stand und Quellen: 01.10.2026. § 360 Absätze 7 und 8 SGB V, gematik-OneRoadmap, gematik-FAQ zum E-Rezept.