
HENARA WISSEN / GLOSSAR
eHBA und SMC-B: Welche Karte braucht die Praxis?
Persönliche und einrichtungsbezogene Identität in der Telematikinfrastruktur unterscheiden.
Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) ist einer berechtigten Person zugeordnet. Die SMC-B ist die Institutionskarte einer Einrichtung im Gesundheitswesen. Beide erfüllen unterschiedliche Aufgaben bei der Identifikation und Nutzung der Telematikinfrastruktur (TI). Eine Karte ersetzt die andere nicht.
Wofür wird der eHBA verwendet?
Der elektronische Heilberufsausweis bestätigt die berufliche Identität einer Person. Er kann für die Authentisierung und, wo die jeweilige Anwendung es vorsieht, für eine qualifizierte elektronische Signatur genutzt werden. Ob jemand einen eHBA beantragen kann und welche Stelle zuständig ist, hängt von Beruf und Berechtigung ab.
Was macht die SMC-B?
Die SMC-B identifiziert die Einrichtung gegenüber der TI. Sie ist damit keine persönliche Ausweiskarte für einzelne Therapeuten. Die gematik beschreibt die Institutionskarte und ihre Rolle für den Zugang zu TI-Anwendungen. Für den Antrag kann ein eHBA einer berechtigten Person erforderlich sein; die konkreten Voraussetzungen müssen für die Einrichtung geprüft werden.
Was sollte eine Praxis vor dem Antrag klären?
Zuerst sind Berufsberechtigung, zuständige Ausgabestelle, Einrichtungsform und der geplante TI-Anschluss zu prüfen. Danach lässt sich klären, welche Karten und Dienste tatsächlich benötigt werden. eHBA und SMC-B sind bei der TI4HEALTH-Lösung separat zu bestellen und zu bezahlen; Preise und Voraussetzungen sollten anhand des aktuellen Angebots geprüft werden.
Weiterlesen
Redaktioneller Stand: 01.10.2026. Quellen: gematik: Elektronischer Heilberufsausweis, gematik: Institutionskarte SMC-B, gematik: Identitäts- und Kartenherausgabe.
Welche TI-Anwendungen und Karten eine Praxis nutzen kann, richtet sich nach Beruf, Einrichtung und den jeweils geltenden Voraussetzungen.

