Eine Leistungsbestätigung hält fest, dass eine Leistung zu einem bestimmten Termin erbracht wurde. Sie ist ein wichtiger Nachweis für Dokumentation und Abrechnung. Wer bestätigt, in welcher Form und zu welchem Zeitpunkt, richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag und Leistungsweg.
Leistungserbringer ist die Person oder Organisation, die eine vereinbarte Gesundheitsleistung tatsächlich erbringt. Im Heilmittelbereich sind das beispielsweise zugelassene Therapiepraxen; bei Rehasport und Funktionstraining gelten eigene Anforderungen an Anbieter und Gruppen.
Ein Kostenträger ist die Stelle, die eine Gesundheits- oder Rehabilitationsleistung nach den geltenden Regeln finanziert. Welcher Träger zuständig ist, hängt von der Leistung und dem konkreten Versicherungs- oder Rehabilitationsfall ab.
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