
HENARA WISSEN / GLOSSAR
Muster 13: Was steht auf der Heilmittelverordnung?
Der gemeinsame Vordruck für vertragsärztliche GKV-Heilmittelverordnungen.
Muster 13 ist der gemeinsame Vordruck für Heilmittelverordnungen in der vertragsärztlichen Versorgung. Auf ihm werden unter anderem Diagnose, Diagnosegruppe, Heilmittel, Menge und Behandlungsfrequenz dokumentiert. Auch die Durchführung der Behandlung wird auf dem Vordruck nachgewiesen. Die Regeln für einzelne Angaben und Korrekturen hängen vom Heilmittelbereich und Vertrag ab.
Für welche Heilmittel wird Muster 13 genutzt?
Die KBV nennt das Formular für Physiotherapie, Ergotherapie, Podologie, Ernährungstherapie sowie Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie. Die Heilmittel-Richtlinie in § 13 regelt den Verordnungsvordruck. Zahnärztliche Verordnungen und Entlassmanagement haben eigene Vorgaben. Muster 13E bezeichnet eine Blankoformularbedruckung und ist nicht mit einer Blankoverordnung als besonderer Verordnungsart gleichzusetzen.
Welche Angaben sind für die Praxis wichtig?
Die Praxis gleicht zunächst die verordnete Leistung, Diagnosegruppe, Menge, Frequenz und gegebenenfalls weitere Angaben mit der Behandlung ab. Welche Felder vor Behandlungsbeginn vorliegen müssen und wer etwas berichtigen darf, zeigt der Fachartikel zur Eingangsprüfung. Die Feldregeln der dort behandelten GKV-Physiotherapie lassen sich nicht ungeprüft auf andere Heilmittelbereiche übertragen.
Ist Muster 13 dasselbe wie eine elektronische Heilmittelverordnung?
Nein. Muster 13 bezeichnet den derzeitigen Vordruck. Eine elektronische Heilmittelverordnung ist ein eigener digitaler Prozess. Aus der Formularbezeichnung folgt weder ein Startdatum noch die Verfügbarkeit einer bestimmten Softwarefunktion.
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Redaktioneller Stand: 01.10.2026. Quellen: G-BA: Heilmittel-Richtlinie, § 13, KBV: Heilmittel und Formular 13, GKV: Physiotherapie, Anlage 3a.
Die genannten Regeln beziehen sich auf die vertragsärztliche GKV-Heilmittelversorgung; konkrete Fälle und spätere Änderungen sind anhand der dann gültigen Regeln zu prüfen.

