

HENARA WISSEN / GLOSSAR
Präventionskurse nach § 20 SGB V
Worin sich Präventionskurse von Rehasport unterscheiden.
Präventionskurse sind Angebote zur Gesundheitsförderung und Vorbeugung. Für eine mögliche Bezuschussung durch gesetzliche Krankenkassen müssen Angebote und Kursleitung die jeweils geltenden Kriterien des GKV-Spitzenverbands erfüllen. Sie sind kein Rehasport und keine Heilmittelbehandlung.
Wie unterscheiden sich die Angebote?
Rehasport und Funktionstraining sind ergänzende Leistungen der Rehabilitation mit eigenen Verordnungs- und Anerkennungswegen. Präventionskurse folgen dem Präventionsrecht und den Kriterien zur Kurszertifizierung. Eine Anerkennung für den einen Weg gilt nicht automatisch für den anderen.
Was sollte eine Praxis vor dem Angebot prüfen?
Klär zuerst Zielgruppe, Kurskonzept, Qualifikation der Kursleitung und die aktuellen Kriterien zur Zertifizierung. Danach kannst du Teilnehmerweg und Kursverwaltung planen. Ob und in welcher Höhe eine Krankenkasse einen Kurs bezuschusst, ist im Einzelfall zu prüfen.
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Redaktioneller Stand: 28.09.2026. Quellen: § 20 SGB V, GKV-Spitzenverband: Leitfaden Prävention.
Für konkrete Verordnungen, Anerkennungen und Abrechnungen gelten die jeweils aktuellen Regeln des zuständigen Bereichs und Trägers.

