

HENARA WISSEN / GLOSSAR
Praxisgründung: Was bedeutet das für eine Therapiepraxis?
Der Begriff kurz erklärt und die richtigen Wege zu Zulassung, Kosten und Praxisstart.
Praxisgründung bedeutet, eine neue Therapiepraxis fachlich, organisatorisch und wirtschaftlich aufzubauen. Welche Anforderungen gelten, hängt vom Beruf, den geplanten Leistungen und dem Versorgungsweg ab. Für Heilmittel zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung ist zusätzlich eine Zulassung nach § 124 SGB V erforderlich.
Was gehört zur Praxisgründung?
Du legst dein Leistungsangebot fest, planst Räume, Finanzierung und Abläufe und klärst die rechtlichen Voraussetzungen für deinen Beruf und deine Leistungen. Der Wissenshub zur Praxisgründung führt zu sieben vertiefenden Artikeln über Zulassung, Räume, Startkapital, Businessplan, Software, Abrechnung und Zeitplan. Ein allgemeiner Ablauf ersetzt nicht die Prüfung deines konkreten Falls.
Wann brauchst du eine GKV-Zulassung?
Wenn du Heilmittel zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung abgeben willst, brauchst du eine Zulassung nach § 124 SGB V. Für eine Privat- oder Selbstzahlerpraxis ist diese GKV-Zulassung nicht die allgemeine Voraussetzung des Praxisbetriebs. Berufliche Befugnisse und andere Anforderungen musst du unabhängig davon prüfen. Der Fachartikel zu Voraussetzungen und Zulassung erklärt den GKV-Weg im Detail.
Wie unterscheidet sich die Gründung von einer Übernahme?
Bei einer Gründung baust du eine neue Praxis auf. Bei einer Praxisübernahme prüfst du zusätzlich einen bestehenden Betrieb, seine Verträge, Ausstattung, wirtschaftlichen Daten und die geordnete Fortführung. Eine Übernahme ersetzt nicht automatisch die Prüfung der für dich geltenden Zulassungsvoraussetzungen.
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Redaktioneller Stand: 01.10.2026. Quellen: § 124 SGB V, GKV-Heilmittel: zulassende Stellen.
Für konkrete Rechts-, Zulassungs- und Anwendungsschritte gelten die jeweils aktuellen amtlichen Regeln.

